103.000 Euro Kosten
FPÖ gewinnt in Fake-Brief-Causa gegen "Tagespresse"
Festgestellt worden sei, dass die "Tagespresse" durch "die bewusste Täuschung und Verwendung des FPÖ-Logos und Namensrechts eine irreführende und rechtswidrige Veröffentlichung begangen" habe. Der "Tagespresse" entstehen Kosten in Höhe von ca. 103.000 Euro.
Auslöser für den Rechtsstreit waren im April 2023 im Namen und mit Logo der FPÖ versandte Briefe an 500 niederösterreichische Wirtshäuser. Diese Schreiben nahmen die von den Freiheitlichen forcierte "Wirtshausprämie" aufs Korn.
Die Rede war darin von einer neu geschaffenen "Abteilung zur Förderung der patriotischen Esskultur". Als Kriterium zur Beurteilung, ob der Betrieb für die Wirtshausprämie geeignet sei, wurde neben einer "Panierquote" u.a. eine "rot-weiß-rote Kinderkarte" angeregt, die etwa ein "Andreas-Hofer-Schnitzel" oder ein "Gabalier-Fleischlaberl" aufweisen könne.
Erstinstanzlich hatte die "Tagespresse" gegen die FPÖ gewonnen, eine Klage der Freiheitlichen auf Unterlassung und Urteilsveröffentlichung wurde vom Handelsgericht Wien im März des Vorjahres abgewiesen. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigte dieses Urteil im September 2024 und wies die Berufung der FPÖ ab. Die Freiheitlichen erhoben außerordentliche Revision und haben nun laut eigenen Angaben vom OGH "in allen Punkten Recht" bekommen.
Die "Tagespresse" habe es zu unterlassen, falsche Schriften im Namen der FPÖ Niederösterreich - auch durch Verwendung des Parteilogos - zu verfassen, zu verbreiten und bzw. oder zu veröffentlichen. Die Kosten für eine Veröffentlichung des rechtskräftigen Urteils in den Printausgaben der "NÖN" und der "Bezirksblätter" seien von der "Tagespresse" zu tragen, weiters die Prozesskosten der FPÖ zu ersetzen.
Video: "Tagespresse"-Chef Jergitsch im Interview
Urteil "nicht existenzbedrohend", aber "teurer Witz"
Laut "Tagespresse" fallen für die Satireplattform dadurch Kosten in Höhe von ca. 103.000 Euro an. Diese setzen sich aus rund 26.000 Euro an der FPÖ zu ersetzenden Prozesskosten, ca. 14.500 Euro bereits von der FPÖ an die "Tagespresse" überwiesenen und nun rückforderbaren Mitteln und den Inseratenkosten in Höhe von ca. 63.000 Euro zusammen.
Gegenüber der APA hielt "Tagespresse"-Chef Fritz Jergitsch fest, dass das Urteil "nicht existenzbedrohend, aber natürlich ein finanzieller Schlag" sei. Dass der OGH ganzseitige Inserate zur Urteilsveröffentlichung anordne, sei "eher ungewöhnlich", meinte er. Man prüfe nun mit der Causa vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu ziehen.
Online reagierte die "Tagespresse" bereits mit einer Meldung auf das Urteil. "Immerhin: Der Rekord für den teuersten Witz der Zweiten Republik wird uns nicht mehr zu nehmen sein", hieß es.
Die Satireplattform reagierte aber auch mit Kritik an der FPÖ: Die Partei wolle das Alte zerstören und Neues - ihre eigenen und parteinahen Kanäle - aufbauen. "Der fesche Gebrauchtwagenhändler mit Schmiss auf Auf1 und die ungeimpfte Bachblüten-Schamanin auf InfoDirekt bilden gemeinsam mit dem unabhängigen Sender FPÖ-TV die Zukunft", so die "Tagespresse".
FPÖ sieht "Sieg für die Glaubwürdigkeit"
Alexander Murlasits, Landesparteisekretär der FPÖ, sah einen "Sieg für die Glaubwürdigkeit in der politischen Auseinandersetzung": "Auch ein Satiremedium kann nicht einfach unter dem Deckmantel der Satire Unwahrheiten verbreiten und wie in diesem Fall Gastwirte täuschen."
Die Freiheitlichen würden "auch in Zukunft gegen Fake News, Fake-Briefe und diverse Falschmeldungen vorgehen, um sicherzustellen, dass politische Debatten auf ehrlicher Grundlage geführt werden".
Zusammenfassung
- Im juristischen Tauziehen zwischen Niederösterreichs Freiheitlichen und der Satireplattform "Tagespresse" wegen an Wirtshäuser verschickter Fake-FPÖ-Briefe hat der Oberste Gerichtshof (OGH) den Blauen Recht gegeben.
- Die FPÖ sieht einen "Sieg für die Glaubwürdigkeit", die Tagespresse "den teuersten Witz der zweiten Republik".
- Der "Tagespresse" entstehen Kosten in Höhe von ca. 103.000 Euro.