"Nazis keulen": Böhmermann vs. FPÖ geht nicht vor Gericht
Jan Böhmermann hat sich im Februar anlässlich des FPÖ-Umfragehochs in seinem "ZDF Magazin Royale" an den Blauen und deren "Volkskanzler" Kickl abgearbeitet. Danach gingen bei der Staatsanwaltschaft Mainz einige Anzeigen ein.
"Kein Anfangsverdacht"
Wie der "Standard" nun berichtete, sah die Behörde allerdings keinen Anlass, Ermittlungen gegen Böhmermann bzw. das "ZDF Magazin Royale" einzuleiten. "Nach dem in den Anzeigen vorgetragenen Sachverhalt war kein Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten gegeben", so die Behörde.
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Wie berichtet, erinnerte der Satiriker in der Sendung an Skandale wie die Liederbuchaffäre, Gemeinsamkeiten der FPÖ mit den rechtsextremen Identitären und zahlreiche andere "Einzelfälle" von FPÖ-Politikern.
Kein Aufruf zur Tötung
Herbert Kickl selbst echauffierte sich vor allem über Böhmermanns Aussage: "Liebe 3sat-Zuschauer:innen, bitte nicht vergessen: nicht immer die Nazikeule rausholen, sondern vielleicht einfach mal ein paar Nazis keulen." Der FPÖ-Chef fühlte sich davon scheinbar angesprochen und sah - so wie mehrere Anzeigenerstatter - einen Aufruf zur Tötung bzw. Aufruf zum Hass, also Volksverhetzung.
Im Duden wird "keulen" so definiert: "Nutztiere töten, um Tierseuchen zu verhindern oder einzudämmen." Im umgangssprachlichen Kontext in Deutschland kann es aber auch die Bedeutung von Selbstbefriedigung haben.
"In humoristischer Weise"
Der "Standard" zitiert Andrea Keller, die Leitende Oberstaatsanwältin von Mainz: "Vor dem Hintergrund des Gesamtkontextes und des Inhalts der Sendung, in der die in den Strafanzeigen beanstandeten Äußerungen gefallen sind, greift letztlich eine Interpretation der Aussage als 'Mordaufruf' zu kurz. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, dass die Formulierung 'ein paar Nazis keulen' an die in der Sendung zitierte Aussage des CDU-Parteivorsitzenden 'diese Nazikeule bringt uns nicht weiter' anknüpft und sich als Wortspiel mit dieser erweist."
Der Begriff werde in der Sendung also "in humoristischer Weise" verwendet. Damit folgt der Sendung kein juristisches Nachspiel.
Pro und Contra: Böhmermann-Eklat
Zusammenfassung
- Jan Böhmermanns "ZDF Magazin Royale" über die FPÖ hat kein rechtliches Nachspiel.
- Die Staatsanwaltschaft Mainz sieht von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ab, berichtet der "Standard".
- Herbert Kickl selbst echauffierte sich vor allem über Böhmermanns Aussage: "Liebe 3sat-Zuschauer:innen, bitte nicht vergessen: nicht immer die Nazikeule rausholen, sondern vielleicht einfach mal ein paar Nazis keulen."