Nach Song-Contest-Eklat: Niederländer droht Anklage
Aufgrund der Anzeige eines weiblichen Produktionsmitglieds gegen Song-Contest-Kandidat Joost Klein laut EBU (Europäische Rundfunkunion) wegen "unangebrachten Verhaltens" wurden die Niederlande aus dem Finale des Song Contests in Malmö ausgeschlossen.
Die Disqualifikation hatte am Wochenende für viel Wirbel und Unverständnis gesorgt, was sich sogar in Buhrufen und Pfiffen beim Finale äußerte. Die EBU, die den Song Contest veranstaltet, sprach am Montag auch davon, dass sich mehre Kandidat:innen über das Klima hinter den Kulissen beschwerten.
Anklage wegen "illegaler Drohungen"
Klein droht von der schwedischen Polizei nun eine Anklage wegen "illegaler Drohungen", hieß es am Dienstag laut "The Guardian". Ein Polizeisprecher erklärte der britischen Zeitung, dass die Ermittlungen abgeschlossen seien und dass eine Entscheidung über eine mögliche Anklage in den "nächsten Wochen" verkündet werde.
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Dem schwedischen Sender SVT soll eine Polizeibeamte gesagt haben, dass sie von einer "wahrscheinlichen Strafverfolgung" ausgehen würden. Konkrete Angaben zu der angeblichen Drohung machte die Polizei nicht.
Unklarheit über Ausschlussgrund
Über den Ausschlussgrund beim Finale wurde das ganze Wochenende hinweg heftig spekuliert. Die EBU kommentierte die erste Meldung über einen "Backstage-Vorfall" nach der Disqualifikation nicht weiter. Der niederländische Sender Avrotros zeigte sich empört über die harte Strafe und sprach von "drohenden Bewegungen" gegen eine Mitarbeiterin der Produktion.
Schwedische Medien berichteten am Sonntag, dass Klein die Kamera einer Fotografin beschädigt haben soll.
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Mehrere Kandidat:innen beschwerten sich
Am Montag bedauerte die EBU, die den Song Contest jährlich veranstaltet, dass einige Delegationen "den Geist der Regeln nicht respektiert haben". Zusammen mit den Delegationen wolle das Leitungsgremium der EBU die Vorfälle nun aufarbeiten. Mehrere Kandidat:innen und Delegationen hätten beim durch den Nahost-Konflikt überschatteten ESC Beschwerde eingelegt, so die EBU.
So bestätigte Bambie Thug aus Irland, dass Bambie Thug mehrere Beschwerden gegen den israelischen Sender Kan eingelegt habe. Der Kommentator von Kan hätte während des Halbfinales gesagt, dass Bambie Thug "negativ über Israel gesprochen" und zu "Gewalt angestiftet" hätte. Dies hätte laut Bambie Thug eine Grenze überschritten.
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Einige Kandidat:innen beschrieben das Klima hinter den Kulissen als "angespannt und schrecklich". Während der 68. Eurovision Song Contest (ESC) in Malmö zu Besuch war, kam es auf den Straßen zu zahlreichen Pro-Palästina-Protesten. Bei den Halbfinalen und beim Finale am Samstag reagierten viele Fans mit Buhrufen auf den Auftritt der israelischen Kandidatin Eden Golan.
Zusammenfassung
- Der Rauswurf des niederländischen Song-Contest-Kandidaten Joost Klein beim Finale am Samstag hatte die Fans des Wettbewerbs in Aufruhr versetzt.
- Die schwedische Polizei bestätigte nun, dass dem Niederländer eine Anklage droht.
- Die EBU, die den Song Contest veranstaltet, sprach am Montag auch davon, dass sich mehre Kandidat:innen über das Klima hinter den Kulissen beschwerten.