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Drohbewegung laut Niederlanden Grund für ESC-Ausschluss

Publikums-Favorit Joost Klein wurde kurz vor dem Finale vom diesjährigen Eurovision Song Contest ausgeschlossen. Nun erklärte der niederländische TV-Sender Avrotros, welche Vorwürfe es konkret gegen ihren Kandidaten gibt.

Kurz vor dem Finale des 68. Eurovision Song Contests wurden die Niederlande mit Publikumsliebling Joost Klein am Samstag vom Wettbewerb ausgeschlossen.

Am Abend hat sich der niederländische Sender Avrotros erstmals konkret zu den Vorwürfen gegen seinen Kandidaten geäußert.

Demnach habe es sich bei dem zunächst nicht näher definierten "Vorfall" nicht um körperliche Gewalt, sondern um eine Geste in die Kamera gehandelt, heißt es in einer Stellungnahme.

"Drohende Bewegung" Richtung Kamera

Der Sänger sei beim Abgang von der Bühne der Malmö Arena gegen seinen Willen von einer Kamerafrau gefilmt worden.

"Dies führte zu einer drohenden Bewegung von Joost in Richtung Kamera. Joost berührte die Kamerafrau nicht", so der Sender in seiner Aussendung.

Verschiedene Lösungsoptionen, die man der Rundfunkunion (EBU) vorgeschlagen habe, seien nicht aufgegriffen worden. Die EBU habe ausschließlich die Disqualifikation gewollt.

Video: Niederlande von ESC ausgeschlossen

"Avrotros findet die Maßnahme sehr schwerwiegend und unverhältnismäßig", macht man deutlich: "Was Joost den Niederlanden und Europa gegeben hat, hätte nicht so enden dürfen." Die betroffene Kamerafrau habe jeden Kontakt abgelehnt.

Inzwischen sind die polizeilichen Ermittlungen zum Vorfall abgeschlossen, weshalb der Ball nun bei der schwedischen Staatsanwaltschaft liegt, die über eine strafrechtliche Verfolgung von Joost Klein entscheiden muss. Die kann jedoch noch Wochen dauern.

"Null-Toleranz-Politik"

"Während die Ermittlungen laufen, wäre es unangemessen, wenn er weiter im Wettbewerb bleibt", hatte die EBU zuvor ihre Maßnahme gegen den Künstler begründet: "Wir bleiben unserer Null-Toleranz-Politik gegen unangemessenes Verhalten bei unserer Veranstaltung treu.

Wir verpflichten uns dazu, eine sichere Arbeitsumgebung für alle Mitarbeitenden am Contest zu bieten. Aus diesem Aspekt heraus ist Joost Kleins Verhalten gegenüber einem unserer Teammitglieder klar als Bruch der Regeln des Contests zu bewerten."

ribbon Zusammenfassung
  • Kurz vor dem Finale des 68. Eurovision Song Contests wurden die Niederlande mit Publikumsliebling Joost Klein vom Wettbewerb ausgeschlossen.
  • Nun erklärte der niederländische TV-Sender Avrotros, welche Vorwürfe es konkret gegen ihren Kandidaten gibt.
  • Bei dem "Vorfall", der zur Disqualifikation führte, habe es sich um eine Geste in die Kamera gehandelt.