25 Jahre Kunstrückgabegesetz werden mit Buch gefeiert
"Im Zuge der Forschungen hat sich bald herausgestellt, dass jegliche Art von Sammlung von den Folgen des nationalsozialistischen Vermögensentzugs betroffen war", erklärt Schölnberger, warum seither nicht nur - wie anfangs angenommen - Gemälde und Zeichnungen zurückgegeben wurden. Vielmehr habe sich aufgrund der Forschungen rasch herausgestellt, "dass die Provenienzforschung ein weiterer Gradmesser dessen ist, wie umfassend und totalitär sich dieser Vermögensentzug ab dem Anschluss 1938 in Österreich vor allem gegenüber österreichischen Jüdinnen und Juden vollzogen hat". Will heißen: Von Raub und Enteignung betroffen waren nicht nur prestigeträchtige Werke von Alten Meistern oder aus der Wiener Moderne, sondern auch ganze Bibliotheken, Musikinstrumente oder Einrichtungsgegenstände.
Wie lange die Aufarbeitung noch dauern wird, könne niemand seriös beantworten, so Schölnberger, die der Kommission seit 2019 vorsteht. Da es sich bei der heimischen Provenienzforschung um ein grundlegendes, aktives Suchen nach entzogenen Werken und Gegenständen handelt, arbeite man sich Schritt für Schritt durch die Sammlungen des Bundes. Natürlich gebe es auch immer wieder konkrete Anfragen von Erbinnen und Erben, diese machen nur einen kleinen Teil der Arbeit der Forscherinnen und Forscher aus, werden aber prioritär behandelt.
Die Provenienzforschung führe oft zu einem Dominoeffekt: "Aus gezielten Forschungen ergeben sich immer weitere Fragen, entstehen Lücken, die wir schließen wollen. Und je tiefer man in diese Lücken geht, desto zahlreicher werden die weiteren Desiderata, die sich daraus wiederum ergeben", weiß Schölnberger, die damals selbst als Provenienzforscherin in der Albertina begonnen hat. So sei der Kreis an Expertinnen und Experten über die zweieinhalb Jahrzehnte immer größer geworden, die Expertise immer tiefer. Mittlerweile gebe es mehrere Datenbanken, die der internationalen Forschung teils zur Verfügung gestellt werden. Hinzu komme auch die Erbenforschung: Schließlich müssen zu jedem Werk, das sich als entzogen herausstellt, die Rechtsnachfolger der Geschädigten eruiert werden. Derzeit würden sich - zusätzlich zu den Beiratsmitgliedern - rund 20 Personen mit der Vollziehung des Kunstrückgabegesetzes befassen.
Seit 1998 gab es 103 Beiratssitzungen, in deren Rahmen insgesamt 401 Fälle behandelt wurden, wobei in 342 Fällen eine Rückgabe empfohlen wurde. "Das ist ein hoher Schnitt, aber das liegt natürlich daran, dass hauptsächlich jene Fälle vor den Beirat gebracht werden, wo es einen Verdacht gibt." Die bisher getroffenen Empfehlungen seien jedenfalls von allen zuständigen Ministerinnen und Ministern zu 100 Prozent umgesetzt worden, weiß Schölnberger.
So erfolgreich die Restitution auch ist, so sehr arbeite man gegen die Zeit. Immer mehr der damals Geschädigten würden nicht mehr leben, wodurch die Erbengruppen immer größer werden. "Wir sind mittlerweile auch immer wieder mit juristischen Personen als Gegenüber konfrontiert", nimmt Schölnberger Bezug etwa auf Stiftungen. Auch würden die Erbenforscher immer wieder als Mediatoren zwischen Erbengruppen auftreten müssen. Ist es umgekehrt nicht möglich, frühere Eigentümer oder deren Erben ausfindig zu machen, werden die Werke oder Gegenstände an den Nationalfonds der Republik Österreich zur Verwertung übergeben. Diese komme dann wieder den Aufgaben des Fonds zugute.
Am häufigsten werde sie übrigens auf den Fall "Adele Bloch-Bauer I" angesprochen, "obwohl das ja kein typischer Restitutionsfall war". Schließlich habe es seitens des Beirats keine Rückgabeempfehlung gegeben, weshalb die Nachfahren die Republik klagten und schließlich Recht im Zuge eines Schiedsgerichtsverfahrens bekamen. Dass einige Schiele-Arbeiten aus der Sammlung Grünbaum nun in den USA von einigen Museen freiwillig an die Erben zurückgegeben wurden, möchte Schölnberger nicht kommentieren. Sie verweist auf den einstimmigen, auf Nichtrückgabe lautenden Beschluss des Beirats 2015 zu zwei mutmaßlich aus der Sammlung Grünbaum stammenden Zeichnungen. Allgemein gesprochen werde ein bereits abgeschlossener Fall ohne substanzielle neue historische Erkenntnisse nicht ein zweites Mal beschlossen.
Was es mit "Adele Bloch-Bauer I" auf sich hatte, wie die Forscherinnen und Forscher mit dem (wachsenden) Feld der "transgenerationellen Rückübertragung von Eigentum" umgehen und welche Initiativen von Häusern wie dem Volkskundemuseum bereits zu Restitutionen außerhalb von Bundeseigentum geführt haben, lässt sich in dem Band "Restituiert", den Schölnberger gemeinsam mit Birgit Kirchmayr herausgegeben hat, nachlesen. Neben zahlreichen Essays, die sich unter dem Titel "Dimensionen des Restituierens" mit theoretischen und biografischen Zugängen auseinandersetzen, werden auch 25 Fälle der vergangenen 25 Jahre aufgerollt.
Dass die Provenienzforschung noch lange nicht abgeschlossen ist, zeigt das Geleitwort von Kulturminister Werner Kogler und Staatssekretärin Andrea Mayer (beide Grüne): "Provenienzforschung ist nicht, wie zunächst angenommen, ein temporäres Projekt, sondern eine notwendige Konstante innerhalb der Institutionen. Sie holt Versäumtes, Verschwiegenes und Vergessenes zurück, nach und nach, Stück für Stück." Anlässlich des Jubiläums findet am morgigen Dienstag ein Empfang statt, in dessen Rahmen auch der Sammelband präsentiert wird.
(S E R V I C E - "Restituiert. 25 Jahre Kunstrückgabegesetz in Österreich", hrsg. von Birgit Kirchmayr und Pia Schölnberger, Czernin Verlag, 400 Seiten, 40 Euro. https://provenienzforschung.gv.at/)
Zusammenfassung
- Und die Arbeit ist noch lange nicht getan, wie Kommissionsleiterin Pia Schölnberger anlässlich des Jubiläums im Gespräch mit der APA erläuterte.