Zwei Schüler wegen Snapchat-Komplotts vor Gericht
Außer der Idee, mit den Lehrkräften russisches Roulette zu spielen, postete der eine Angeklagte auch noch Fotos von einer Gaspistole, einer Hacke und Messern. In der Chatgruppe war außer den Beschuldigten auch noch ein Mädchen, das die ganze Sache schließlich weitererzählte, sodass es zur Anzeige kam.
"Wieso haben Sie das gemacht?", fragte Richter Peter Wilhelm den ersten Angeklagten. "Weiß nicht", kam es kaum hörbar. "Was war Ihr Gedanke?", hakte der Richter nach. "Ich wollte cool sein", gestand der Schüler. Das Bild einer maskierten Person in diesem Chatverlauf "sollte ein Witz sein", meinte der 14-Jährige. "Wenn man das so sieht und alles durchliest, wird einem schon mulmig", befand der Vorsitzende.
Der zweite Schüler, der erst im Dezember 2023 aus Ungarn in die obersteirische Mittelschule kam, hatte auch ein Foto einer Waffe seines Vaters gepostet. "Zur Erinnerung", wie er angab, weil diese mittlerweile verkauft wurde. Das fand der Richter seltsam: "Andere haben Fotos von Urlauben oder Schulausflügen, aber nicht Bilder von Waffen", meinte er. Warum gerade die beiden genannten Lehrerinnen ausgesucht worden waren? "Die waren am Anfang nicht sehr nett zu mir", erklärte der Befragte.
"Sie hatten nie und nimmer den Plan, die Lehrerinnen umzubringen", betonte der Verteidiger. Seine Kollegin sprach von einem "Lausbubengeplänkel" auf Snapchat, das allerdings "moralisch komplett verwerflich" sei.
Trotz allem befand der Richter, dass "es keiner Verurteilung bedarf", allerdings wäre ein Freispruch rechtlich falsch. Also verhängte er jeweils 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit, was beide Angeklagten annahmen.
Zusammenfassung
- Zwei 14-jährige Schüler wurden wegen Bildung eines verbrecherischen Komplotts und gefährlicher Drohung vor Gericht gestellt, nachdem sie auf Snapchat mit russischem Roulette drohten und Waffenbilder posteten.
- Die Schüler erhielten jeweils 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit als Strafe, die sie akzeptierten, während der Richter eine Verurteilung als rechtlich falsch, aber notwendig betrachtete.
- Die Angeklagten begründeten ihre Handlungen mit Unüberlegtheit und dem Wunsch, cool zu erscheinen; der Verteidiger relativierte die Tat als jugendlichen Streich.