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Rechtsstreit um Auslieferung: Assange darf vor Höchstgericht

Der WikiLeaks-Gründer Julian Assange darf im Rechtsstreit um seine Auslieferung in die USA Berufung einlegen. Das teilte der High Court in London am Montag mit und folgte damit der Argumentation von Assanges Anwälten. Damit dürfte das juristische Tauziehen mit den USA vor dem höchsten britischen Gericht, dem Supreme Court, weitergehen.

Die US-Justiz will Assange wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Dem gebürtigen Australier drohen dort bei einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft. Vorgeworfen wird ihm, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht zu haben und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben. Seine Unterstützer sehen in ihm dagegen einen investigativen Journalisten, der Kriegsverbrechen ans Licht gebracht hat. Der 50-Jährige sitzt seit mehr als zwei Jahren im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in Haft.

Janik: Assange hat "Martyrium hinter sich"

Das Problem in der Causa Julian Assange ist laut dem Völkerrechtsexperten Ralph Janik, dass Assange weder ein klassischer Journalist noch Spion sei. Denn das "reine Veröffentlichen ist nicht das Problem", so Janik im PULS 24 Interview. Generell handle es sich in diesem Fall um "zwei große Rechtsfragen". Zum einen "wie behandelt man Zusicherungen" und zum anderen, wie geht man mit dem Spannungsfeld zwischen Meinungs- und Pressefreiheit um. Denn "zu viel Transparenz gefällt keinen Staat", erklärt der Experte.

Bei Assange gehe es zurzeit auch darum, wie er mit der Haftstrafe umgeht. "Er hat seit Jahren ein Martyrium hinter sich", sagt Janik. Daher könnte Suizidgefahr bestehen. Janik vergleicht im Interview den Gefängnisaufenthalt des Wikileaks-Gründers mit dem Corona-Lockdown. Letztere war "vergleichsweise ein Karibik-Urlaub", so der Völkerrechtsexperte.

Völkerrechtseyperte Ralph Janik spricht im Interview mit PULS 24 über denn Fall Assange.

Auslieferungsverbot aufgehoben

Ein britisches Gericht hatte die Auslieferung Assanges in die USA mit Blick auf seine psychische Gesundheit zunächst untersagt. Die USA hatten entsprechende medizinische Gutachten jedoch angezweifelt, Berufung eingelegt und damit auch Erfolg gehabt. Ein Berufungsgericht hatte das Auslieferungsverbot im vergangenen Dezember aufgehoben. Diese Entscheidung will Assange nun vor dem Supreme Court überprüfen lassen.

ribbon Zusammenfassung
  • Der WikiLeaks-Gründer Julian Assange darf im Rechtsstreit um seine Auslieferung in die USA Berufung einlegen.
  • Das teilte der High Court in London am Montag mit und folgte damit der Argumentation von Assanges Anwälten.
  • Damit dürfte das juristische Tauziehen mit den USA vor dem höchsten britischen Gericht, dem Supreme Court, weitergehen.
  • Die US-Justiz will Assange wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen.
  • Dem gebürtigen Australier drohen dort bei einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft.
  • Vorgeworfen wird ihm, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht zu haben und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben.