Zahnarzt wegen Kinderpornos in Linz vor Gericht
Der Staatsanwalt hielt dem Mediziner vor, im Juli und August 2017 im Umkleideraum seiner Ordination eine Videokamera installiert zu haben. Durch die Ausrichtung der Kamera soll er Blick auf den Geschlechtsbereich der heimlich gefilmten Mitarbeiterinnen gehabt haben. Mindestens acht dieser Videos soll er bis zur Sicherstellung im Februar vergangenen Jahres auf Datenträgern gesichert haben.
Zudem fanden Ermittler bei der Auswertung von nach einer Hausdurchsuchung sichergestellten Datenträgern an die 10.000 Pornobilder - auf 400 sollen Mädchen unter 18 bzw. 14 Jahren zu sehen sein. Seit dem Jahr 2000 soll der Zahnarzt die einschlägigen Dateien auf mehreren externen Festplatten abgespeichert haben.
Der Verteidiger sprach von einer "unglaublichen Schmutzkübelkampagne", der sein Mandant ausgesetzt sei. Eine Begründung lieferte er gleich mit. Der ledige Mediziner sei ein Lebemann gewesen, habe einen schwarzen Porsche gefahren und sei attraktiv. Das habe zu vielen Neidern geführt. Das Opfer sei zum Täter gemacht worden, weshalb der Rechtsanwalt einen Freispruch für den inzwischen verschuldeten Zahnarzt, der kaum mehr Patienten habe, beantragte.
Der Angeklagte beteuerte, von der Existenz der Kinderpornos nichts gewusst zu haben. Als er im Jahr 2000 einen Bandscheibenvorfall erlitt, habe er als Mediziner drei Jahre pausiert und sei als Fotograf bei einigen Studios eingestiegen, erklärte er dem Gericht. Als diese Zusammenarbeit im Streit endete, habe er sein Equipment, auf das alle Fotografen hätten zugreifen können, in einen "Karton geschmissen". Seitdem würde dieser bei ihm herumstehen. Im besagten Karton fand man dann bei der Hausdurchsuchung die Festplatten mit den Pornos.
Das heimliche Filmen in der Umkleidekabine stellte der Arzt nicht in Abrede. Allerdings habe er die Handyaufnahmen nur deshalb gemacht, um das Verschwinden von Geld aus der Kaffeekasse an der Rezeption zu klären. Auf die Nachfrage der Richterin, warum er dann ausgerechnet das Mobiltelefon in der Umkleide so platzierte, dass genau der Unterleib der Frauen gefilmt wurde, meinte er: Der Kasten, auf dem er das Handy unentdeckt positionieren konnte, sei "so niedrig" gewesen, dass sich der Kamerawinkel eher zufällig so ergeben habe.
Nach der Einvernahme des Angeklagten wurde die Verhandlung auf unbestimmte Zeit vertagt. Der Verteidiger hatte einen Antrag wegen Befangenheit des Gutachters gestellt. Es habe keine medizinische Altersbestimmung der abgebildeten Mädchen gegeben. Der Zahnarzt hat bei der Staatsanwaltschaft Graz den Gutachter angezeigt. Die Richterin forderte den Verteidiger noch auf, innerhalb der kommenden drei Wochen Fragen an den Sachverständigen zu formulieren, falls der Befangenheitsantrag abgelehnt werde. Nachdem der Verteidiger die rund 10.000 sichergestellten Bilder nicht kennt, könnten diese auch noch alle einzeln im Prozess angesehen werden.
Zusammenfassung
- Erneut ist am Mittwoch in Linz ein Zahnarzt vor Gericht gestanden, der bereits im August 2021 nicht rechtskräftig wegen Weitergabe von Drogen an Minderjährige zu fünf Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe verurteilt worden war.
- Diesmal wurde ihm pornografische Darstellung Minderjähriger zur Last gelegt.
- Zudem soll er in seiner Praxis Mitarbeiterinnen heimlich beim Umkleiden gefilmt haben.