Tirol lässt zwei Wölfe erschießen
Nachdem ein Fachkuratorium am Mittwoch eine Empfehlung für den Abschuss der Wölfe mit den Bezeichnungen "108 MATK" und "121 FATK" ausgesprochen hatte, lag nunmehr der Bescheid der zuständigen Fachabteilung vor. Darin sei festgehalten, dass die Wölfe in drei Jagdteilgebieten in den Osttiroler Orten Lavant, Tristach und Nikolsdorf bis zum 31. Oktober "entnommen" werden dürfen, so das Land.
Beschwerde möglich
Der Bescheid werde nunmehr den "Jagdausübungsberechtigten und den Jagdschutzorganen" in den betreffenden Jagdgebieten zugestellt, hieß es. Dagegen könne innerhalb von vier Wochen Beschwerde erhoben werden. Die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Beschwerde sei allerdings aberkannt worden. Bisher gilt in Tirol für einen "Problemwolf" ein Abschussbescheid, nämlich für "158 MATK". Allerdings kündigte der WWF an, diesen beeinspruchen zu wollen. Im Vorjahr war ein Abschussbescheid aufgrund einer Beschwerde von NGOs vom Landesverwaltungsgericht aufgehoben worden. Das Tier wurde nicht getötet.
Die beiden nunmehr zum Abschuss freigegebenen Wölfe, ein weibliches und ein männliches Individuum aus einer italienischen Population, waren bei Rissen vom 24. Juli in Lavant nachgewiesen worden. 17 Schafe und eine Ziege waren verendet. Außerdem wurde auf der Lavanter Alm ein Ochse getötet, "mit hoher Wahrscheinlichkeit" von einem Wolf, hieß es seitens des Landes.
Debatte im Landtagswahlkampf
Das Thema Wolf und Bär regt in Tirol seit einigen Jahren auf und erhitzt auch im aktuellen Landtagswahlkampf die Gemüter. In der letzten Landtagssitzung vor dem Sommer wurde mit einer Mehrheit der Koalitionäre ÖVP und Grünen ein Beschluss gefasst, der eine Prüfung von Weidezonen ermöglicht. In den Zonen soll der Umgang mit den Tieren definiert werden. Die Opposition hatte aus Protest gegen Schwarz-Grün geschlossen dagegen gestimmt. Erst vor einem Jahr wurde das Fachkuratorium eingerichtet, das über den Umgang mit auffälligen Tieren entscheiden soll.
Zuletzt hatte ÖVP-Spitzenkandidat und Parteiobmann Anton Mattle den Wolf für sich als Wahlkampfthema entdeckt und es zur "Chefsache" erklärt. Er kündigte an, eine Novellierung des Jagdgesetzes durchführen zu wollen. Abschüsse sollen damit nicht mehr über einen Bescheid, sondern mittels Verordnung geregelt werden. Darin soll die Aufhebung der Schonzeit in bestimmten Gebieten bestimmt werden.
"Das hat den Vorteil, dass dagegen keine unmittelbaren Rechtsmittel möglich sind", hielt er fest. Eine Gefährdungsverordnung - wie sie nun erstellt worden war - brauche es dann nicht mehr. Auch das Fachkuratorium "als zwischengeschaltete Einheit" würde er abschaffen, da es "durch die Anpassung des Jagdgesetzes nicht mehr nötig" sei, so Mattle.
Zusammenfassung
- In Tirol ist ein Bescheid für den Abschuss von zwei weiteren Wölfen erlassen worden.
- Der Bescheid werde nunmehr den "Jagdausübungsberechtigten und den Jagdschutzorganen" in den betreffenden Jagdgebieten zugestellt, hieß es.
- Dagegen könne innerhalb von vier Wochen Beschwerde erhoben werden. Die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Beschwerde sei allerdings aberkannt worden.