Wiener Spitäler bleiben bei Besuchsbeschränkungen
Pro Patient:in sollen in den Spitälern des Wiener Gesundheitsverbunds, wozu etwa das AKH gehört, auch weiterhin nur drei Besuche pro Tag erlaubt sein. Diese dürfen nicht gleichzeitig kommen und nur am Nachmittag. Diese Regelung wurde wegen Corona eingeführt, soll aber "bis auf Widerruf" beibehalten werden.
AKH argumentiert mit Sicherheit
Wie das "Ö1-Journal" berichtete, argumentiert das AKH mit der positiven Auswirkung auf die Patient:innen und mit Sicherheit. Die Beschränkungen würden sich demnach auch positiv auf den Genesungsprozess auswirken.
Der Wiener Pflege- und Patientenanwalt Gerhard Jelinek sieht das anders: "Besuch zu bekommen ist natürlich auch für den Heilungserfolg sehr, sehr positiv", sagt er zu "Ö1" und spricht sich dafür aus, die Beschränkungen bald aufzuheben.
Bundesweit gilt in Spitälern sowieso noch: Besucher:innen müssen FFP2-Maske tragen und positiv getestete Personen dürfen nicht rein. Die Besuchsbeschränkungen sind mit Anfang März gefallen.
Ähnliche Regeln in anderen Bundesländern
Dennoch werden sie auch abseits Wiens in einigen Spitälern beibehalten, wie der "Standard" schreibt. So gilt eine Besuchseinschränkung weiterhin auch in Oberösterreich. Dort darf ein Patient eine Stunde lang Besuch von zwei Personen pro Tag erhalten. In Tirol gilt ein Besucher pro Tag pro Patient. In der Steiermark muss man sich anmelden und dann ist pro Patient eine Besuchsperson für maximal 30 Minuten erlaubt. Pro Zimmer darf immer nur ein Besucher sein. Laut den Tiroler Kliniken würden die Patient:innen von der Ruhe profitieren - vor allem stillende Mütter.
Salzburg hingegen geht einen anderen Weg - am dortigen Uniklinikum gibt es keine Einschränkungen mehr. Fixe Besuchszeiten haben aber alle Spitäler.
Zusammenfassung
- Obwohl die Corona-Maßnahmen weitgehend gefallen sind, wollen die Spitäler des Wiener Gesundheitsverbunds bei Einschränkungen beim Patientenbesuch bleiben.
- Pro Patient:in sollen in den Spitälern des Wiener Gesundheitsverbunds, wozu etwa das AKH gehört, auch weiterhin nur drei Besuche pro Tag erlaubt sein.
- Diese dürfen nicht gleichzeitig kommen und nur am Nachmittag.
- Diese Regelung wurde wegen Corona eingeführt, soll aber "bis auf Widerruf" beibehalten werden.
- In anderen Bundesländern gibt es ähnliche Regelungen.