Wiener Polizei bestätigt: Demos in der City am Wochenende erst ab 18 Uhr
Straßensperren, Staus und Corona-Demonstranten, die durch Wiens Straßen laufen. Dieses Bild prägte die Hauptstadt an den vergangenen Wochenenden - am vergangenen Samstag waren bis zu 44.000 Demonstranten in Wien. Immer wieder kam es dabei zu Festnahmen und Auseinandersetzungen.
Der Wiener Handel befürchtet nun, dass manchem durch solche Szene die Lust am Shoppen vergehen könnte. Wie die "Kleine Zeitung" berichtete, dürfte auf Drängen des Handels nun ein de-facto Demo-Verbot in der Wiener Innenstadt erwogen werden. Die Wiener Polizei bestätigte das Donnerstagmittag.
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Am Nachmittag darf im Prater demonstriert werden
"Wir prüfen sorgfältig jede Anzeige und müssen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gegen das Grundrecht der Handelstreibenden auf Erwerbsfreiheit abwägen. Gerade am einzigen Einkaufswochenende im Advent wird die Landespolizeidirektion Wien den Interessen des Handels dabei besonderes Augenmerk widmen", so Polizeisprecher Markus Dittrich.
Mit den jeweiligen Demo-Organisatoren versuche man einvernehmliche Lösungen zu finden. Entweder könne die Beginnzeit der Kundgebung verlegt werden oder aber der Ort. Wer bereits um 12 Uhr demonstrieren wolle, könne dies etwa im Prater tun. Besteht man auf der Innenstadt als Ort, müsse man die Schließzeit der Geschäfte um 18 Uhr abwarten.
Die Organisatoren des Lichtermeers zum Gedenken an die Corona-Toten am Wiener Ring beginnen ihre Veranstaltung am Sonntag daher statt um 16.30 Uhr erst um 18.30 Uhr. Auch laut Polizei würden sich die meisten Veranstalter bislang kooperativ zeigen. Nur die impfkritische Partei MFG, die am Samstag am Schwarzenbergplatz eine Kundgebung abhalten will, möchte dies dagegen nicht hinnehmen. Die Untersagung einer Versammlung zum Zweck des ungehinderten Shoppings höhle die Versammlungsfreiheit aus.
Verfassungsrechtsexperte sieht rechtlich keinen Weg
Die Polizei muss bei ihrem Vorgehen auf eine einvernehmliche Lösung bauen, rechtlich sei das Vorhaben schwer umzusetzen, sagt Verfassungsjurist Heinz Mayer: "Der Veranstalter legt fest, wo er demonstrieren will". Wenn die Örtlichkeit zu gefährlich sei, könne die Polizei untersagen. Dabei müssen aber eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, für das öffentliche Wohl oder Verstöße gegen das Strafrecht zu befürchten sein, sagt Mayer. Er nennt als Beispiele etwa den völligen Zusammenbruch des Verkehrs oder, dass die Notversorgung in Spitälern gefährdet werde.
Eine Einschränkung des Handels reiche für ein Verbot nicht aus. "Demonstrationen stören immer, das ist der Sinn der Sache", sagt Mayer. Demonstrationen würden auch dem Handel immer schaden, es sei aber das Recht einer Demonstration, Aufmerksamkeit bekommen zu wollen.
Will gegen Demonstration in Einkaufsstraßen
"Unsere Unternehmen haben durch den Lockdown und Einschränkungen bereits schwere finanzielle Verluste in der ohnehin so wichtigen Weihnachtszeit hinnehmen müssen", meinte dagegen Wirtschaftsbund-Generalsekretär Kurt Egger in einer Aussendung.
"Wir fordern deshalb eine österreichweite Weihnachtsruhe für Demonstrationen am kommenden Wochenende." Diese solle selbstverständlich nur für das Einkaufswochenende vor Weihnachten und Tourismuszonen gelten und zu keinen weiteren Einschränkungen der demokratischen Grundrechte führen.
"Enormes Sicherheitsrisiko"
Der neue Wiener ÖVP-Chef Karl Mahrer bezeichnete in einer Aussendung Demos in der Innenstadt als "enormes Sicherheitsrisiko". Besonders die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit bei der für das kommende Wochenende angekündigten Corona-Kundgebung bereitet ihm Sorgen. "Hier hoffe ich auf eine klare Entscheidung der Landespolizeidirektion Wien, ob diese Kundgebung in diesem Bereich im Hinblick auf die öffentliche Sicherheit stattfinden kann. Zudem ist das Weihnachtsgeschäft für viele Betriebe und ihre Mitarbeiter entscheidend."
Zusammenfassung
- Weil im Vorweihnachtsgeschäft mit einem Kundenansturm zu rechnen ist, will man in Wien zeitgleich keine Demonstrationen zulassen.
- Eigentlich ist die Untersagung von Kundgebungen nicht so einfach möglich - immerhin geht es um das Demonstrationsrecht und die Meinungsfreiheit.
- Mit den jeweiligen Demo-Organisatoren versuche man einvernehmliche Lösungen zu finden, teilte die Polizei mit. Entweder könne die Beginnzeit der Kundgebung verlegt werden oder aber der Ort.
- Vor 18 Uhr soll in der Innenstadt nicht demonstriert werden.
- Die Polizei muss bei ihrem Vorgehen auf eine einvernehmliche Lösung bauen, rechtlich sei das Vorhaben schwer umzusetzen, sagt Verfassungsjurist Heinz Mayer: "Der Veranstalter legt fest, wo er demonstrieren will".
- Wenn die Örtlichkeit zu gefährlich sei, könne die Polizei untersagen. Dabei müssen aber eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, für das öffentliche Wohl oder Verstöße gegen das Strafrecht zu befürchten sein.