Wiener muss wegen Stalkings zehn Monate ins Gefängnis
2012 hatte er seine Ex-Frau über Monate hinweg in ihrer Lebensführung beeinträchtigt. Unter anderem meldete er sich in ihrem Namen und unter Angabe ihrer Telefonnummer auf einer Partner-Börse an, stellte Nacktfotos der Frau online und machte sich in ihrem Namen Treffen aus. Die Frau fiel aus allen Wolken, als sich völlig unbekannte Männer bei ihr meldeten und Ort und Uhrzeit für Sex-Dates vorschlugen. Dafür setzte es neun Monate unbedingt. 2020 fasste der 57-Jährige ebenfalls neun Monate "fest" aus, nachdem er eine weitere ehemalige Partnerin von Dezember 2016 bis Februar 2018 mit ständigen Anrufen, Textnachrichten und Auflauern vor ihrer Wohnung zur Wiederaufnahme der Beziehung bewegen hatte wollen. Er täuschte der Frau in diesem Zusammenhang sogar eine Krebserkrankung vor, um ihr Mitleid zu erregen.
Während er die erste Haftstrafe verbüßt hat, hat er jene aus dem Jahr 2020 noch nicht abgesessen. Er habe die Strafe bisher nicht angetreten, weil er nicht vollzugstauglich sei, verwies der 57-Jährige nun in seinem mittlerweile dritten Stalking-Prozess auf einen im Sommer 2021 erlittenen Schlaganfall und einen Herzinfarkt im folgenden Herbst. Die jetzige Betroffene hatte der Mann über Facebook kennengelernt. Indem er sich für ihre Malerei interessierte und ein gemeinsames Kunstprojekt zur Sprache brachte, weckte er ihr Interesse. "Er hat mich eingekocht", berichtete die 52-Jährige als Zeugin Richterin Thea Krasa.
Sie hätte aber nach kurzer Zeit feststellen müssen, dass der 57-Jährige zwar kunstinteressiert, aber auch dem Alkohol ergeben war: "Relativ bald hat sich herausgestellt, dass das keine Zukunft hat." Das Ende der Beziehung habe er "einfach nicht akzeptiert" und "ein Online-Bombardement" inszeniert.
Laut Anklage legte sich der Mann auf Facebook mehrere Fake-Profile zu und versuchte so, mit der Künstlerin wieder in Kontakt zu kommen, nachdem sie ihn aufgrund ständiger Anrufe und Textnachrichten längst auf allen Kanälen blockiert hatte. Teilweise gelang ihm das auch, indem er etwa unter falscher Identität Kaufinteresse an einem ihrer Gemälde vortäuschte. Zuvor hatte er die Frau im Schnitt vier Mal wöchentlich kontaktiert, war vor ihrer Wohnung aufgetaucht und hatte dort Gegenstände abgestellt.
"Es war nicht vier Mal wöchentlich, es war vier Mal monatlich", behauptete der Angeklagte. Und weiter: "Es hat eh nicht funktioniert, sie hat mich ja blockiert." Vor der Wohnung sei er "eh nur drei Minuten" gewesen: "Dass ich das nicht machen hätte sollen, ist im Nachhinein klar. Aber gerade bei ihr war das nicht negativ gemeint."
Ob er die verhängte unbedingte zehnmonatige Haftstrafe akzeptiert, kann sich der 57-Jährige drei Tage überlegen. Er war nämlich nicht anwaltlich vertreten. Sollte das Urteil in Rechtskraft erwachsen, müsste der Mann unter Berücksichtigung der vorangegangen Verurteilung insgesamt 19 Monate absitzen - falls Vollzugstauglichkeit gegeben sein sollte.
Zusammenfassung
- Ein 57-Jähriger ist am Freitag am Wiener Landesgericht zu zehn Monaten unbedingter Haft verurteilt worden, weil er von August 2020 bis Ende Juli 2021 seine Ex-Freundin beharrlich verfolgt hatte.
- Der geständige Angeklagte wies bereits zwei Vorstrafen wegen Stalkings auf und ist deswegen auch schon im Gefängnis gesessen.
- Die Frau fiel aus allen Wolken, als sich völlig unbekannte Männer bei ihr meldeten und Ort und Uhrzeit für Sex-Dates vorschlugen.