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Weiterer Erfolg für Meghan im Rechtsstreit gegen Zeitung

Im Rechtsstreit von Herzogin Meghan gegen die britische Zeitung "Mail on Sunday" hat die 39-Jährige weiteren Rückenwind bekommen. Eine am Mittwoch veröffentlichte Entscheidung des Londoner High Court stützte ein vorheriges Urteil zugunsten der Ehefrau von Prinz Harry. Die Argumentation des Verlags, zu dem die "Mail on Sunday" gehört, habe sich auf "eine spekulative Hypothese" reduziert, für die es keine ausreichenden Belege gebe, so der Richter.

Es gebe daher auch keine realistischen Chancen auf einen Erfolg in einem Prozess. Im Zentrum des Rechtsstreits steht ein privater Brief von Meghan an ihren Vater Thomas Markle, aus dem die Zeitung in mehreren Artikeln zitiert hatte - wogegen Meghan geklagt hatte. Zuletzt ging es darum, wer das Urheberrecht an dem Schreiben habe. Die Zeitung hatte argumentiert, ein ehemaliger Mitarbeiter von Meghan könne Miturheber sein, da diese den Entwurf des Briefes mit ihm geteilt habe.

Bereits im Februar hatte Meghan vor Gericht den ersten wichtigen Erfolg gegen den Verlag errungen. Der Londoner Richter stimmte der Abkürzung des Verfahrens zu und gab ihrer Auffassung Recht, dass durch die teilweise Veröffentlichung eines Briefs ihre Persönlichkeitsrechte verletzt worden seien. Der Verlag wollte dies nicht akzeptieren.

ribbon Zusammenfassung
  • Im Rechtsstreit von Herzogin Meghan gegen die britische Zeitung "Mail on Sunday" hat die 39-Jährige weiteren Rückenwind bekommen.
  • Im Zentrum des Rechtsstreits steht ein privater Brief von Meghan an ihren Vater Thomas Markle, aus dem die Zeitung in mehreren Artikeln zitiert hatte - wogegen Meghan geklagt hatte.
  • Bereits im Februar hatte Meghan vor Gericht den ersten wichtigen Erfolg gegen den Verlag errungen.