APA/HERBERT PFARRHOFER

Weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen treten in Kraft

Ab Mittwoch werden die Corona-Sicherheitsmaßnahmen in Österreich weiter hinuntergefahren. So ist etwa wieder jeder Sport - auch Kontakt- und Mannschaftssport - erlaubt. Die Maskenpflicht für Kellner fällt ebenso wie die Sperrstunde für Veranstaltungen bis 100 Personen.

Ab Mittwoch werden die Corona-Sicherheitsmaßnahmen in Österreich weiter hinuntergefahren. So ist etwa wieder jeder Sport - auch Kontakt- und Mannschaftssport - erlaubt. Die Maskenpflicht für Kellner fällt ebenso wie die Sperrstunde für Veranstaltungen bis 100 Personen.

Lokale dürfen künftig um 5.00 statt wie bisher um 6.00 Uhr aufsperren. Buffets mit Selbstbedienung werden prinzipiell wieder möglich. Die Sperrstunde für geschlossene Veranstaltungen bis zu 100 Personen - also beispielsweise für Geburtstagsfeiern - fällt. Lockerungen gibt es ebenfalls für Zuschauer von Sportevents und Kulturveranstaltungen. Hier sind mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen bis zu 250 Personen in geschlossenen Räumen und 500 im Freiluftbereich erlaubt.

Masken weiterhin empfohlen 

Die Ärztekammer empfiehlt den Österreichern indes trotz der weitgehenden Aufhebung der Maskenpflicht in Innenräumen weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz zu benutzen. Im Freien sei man eher sicher, wenn man den Sicherheitsabstand einhält, im Inneren sei aber die Übertragung leichter, wie aktuelle Fälle zeigen, erklärte Ärztekammer-Präsident Thomas Szekeres Dienstagabend im ORF-"Report".

Er selber trage beim Einkaufen weiterhin eine Maske. Szekeres appellierte an die Verantwortung des einzelnen. "Bitte auch weiter die Hände waschen. Das Virus gibt es noch." Die Gefahr, dass die Zahlen steigen, sei gegeben, Österreich sei aber ein Vorbildland und er hoffe, "dass wir das bleiben."

ribbon Zusammenfassung
  • Ab Mittwoch werden die Corona-Sicherheitsmaßnahmen in Österreich weiter hinuntergefahren.
  • Die Maskenpflicht für Kellner fällt ebenso wie die Sperrstunde für Veranstaltungen bis 100 Personen.
  • Hier sind mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen bis zu 250 Personen in geschlossenen Räumen und 500 im Freiluftbereich erlaubt.