Website listet Betriebe für Impfgegner und Testverweigerer
Aus dem Gesundheitsministerium hieß es auf APA-Anfrage, dass die Bundesländer und die lokalen Gesundheitsbehörden im Rahmen der aktuellen Öffnungsverordnung Kontrollen durchführen werden. Die Einhaltung der Schutzmaßnahmen ist verpflichtend. Das Gesundheitsministerium betonte darüber hinaus, dass es sich bei einem Verstoß gegen die Maßnahmen nicht nur um eine unnötige Gefährdung von Mitmenschen handelt, sondern auch um eine Verwaltungsübertretung. Diese sieht für Kundinnen und Kunden bis zu 500 Euro Strafe vor und für Betreiberinnen und Betreiber bis zu 3.600 Euro.
Auch seitens des Innenministeriums hieß es, dass für die Einhaltung der Zutrittskontrollen in Österreich prinzipiell die Gesundheitsbehörden zuständig sind. Die Polizei wird es weiterhin so handhaben, dass via Aufforderung eingeschritten wird - mit Fingerspitzengefühl, sagte ein Sprecher des Ministeriums der APA.
Mehr als 1.000 Unternehmen waren am Dienstagnachmittag auf der Seite der Impf- und Testgegner gelistet. Es fanden sich zahlreiche Anbieter, für die kein 3G-Nachweis erforderlich ist, beispielsweise Handwerker oder Tierfuttergeschäfte. Allerdings waren auch mehr als 30 Gastronomiebetriebe angeführt, dazu kamen Sportanbieter, die ab Mittwoch nur von getesteten, von Covid-19-genesenen oder gegen Covid geimpften Personen betreten werden dürfen.
Außerdem fanden sich Ärzte im Verzeichnis. Von der Österreichischen Ärztekammer (ÖAK) hieß es auf APA-Nachfrage, dass jeder einzelne Fall nun geprüft wird. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass jeder die Eintragungen durchführen kann. Gegebenenfalls befasst sich dann der Disziplinarausschuss mit Medizinern, die sich als Gegner der Maßnahmen positionieren.
Über die Website hatte zunächst der "Standard" berichtet. Laut "futurezone.at" hat das Verzeichnis seinen Ursprung in der Schweiz und wird von einer Bewegung betrieben, die sich gegen Coronabeschränkungen richtet.
Zusammenfassung
- Impfgegner haben online ein Branchenverzeichnis gestartet, in dem Anbieter gelistet sind, die "ausdrücklich auf einen Impfnachweis" sowie auf das Vorlegen eines negativen PCR-Tests verzichten.
- Darunter finden sich auch Ärzte oder Lokale, bei letzteren gelten ab Mittwoch die sogenannten 3G - getestet, genesen oder geimpft - als Eintrittsschlüssel.
- Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass jeder die Eintragungen durchführen kann.