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VW-Abgasskandal: EuGH bestätigt Zuständigkeit österreichischer Gerichte

Der europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte, dass Schadenersatzklagen von VW-Käufern wegen Abgasmanipulationen in Österreich zulässig sind.

Käufer eines Volkswagens mit manipulierter Abgas-Software dürfen im Land des Autokaufs auf Schadenersatz klagen, das bestätigte der europäische Gerichtshof am Donnerstag. Eine Klage müsse nicht in Deutschland erfolgen, dem Sitz des Herstellers VW. Der geltend gemachte Schaden sei durch den jeweiligen Kauf in Österreich eingetreten. Damit können die Verfahren in Österreich fortgesetzt werden.

Der Wolfsburger VW-Konzern hatte sich gegen Klagen in anderen Ländern als seinem Heimatland gewehrt und in dem Klagenfurter Sammelverfahren vorgebracht, österreichische Gerichte seien nicht zuständig, da VW in Deutschland seinen Sitz habe und auch die Software zur Manipulation des Abgasausstoßes dort eingebaut worden sei. Üblicherweise müssen Klagen im Heimatland des Beklagten eingebracht werden.

Im Klagenfurter Sammelverfahren stellte sich der EuGH, wie schon zuvor der Generalanwalt des EU-Gerichts, klar hinter die Verbraucherschützer und stellte grundsätzlich klar, dass es im Fall VW und in ähnlichen Fällen Ausnahmen bei der Gerichtszuständigkeit gibt. Zumal ein Autohersteller, der unzulässige Manipulationen an Fahrzeugen vornimmt, die in anderen EU-Mitgliedsländern verkauft werden, "vernünftigerweise erwarten kann, dass er vor den Gerichten dieser Staaten verklagt wird", wie der EuGH am Donnerstag mitteilte.

Der Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs ist laut EuGH im Land des Autokaufs. Und: Der Schaden ist nach Ansicht der Luxemburger Richter erst mit dem Kauf der manipulierten VW-Fahrzeuge "zu einem Preis, der über ihrem tatsächlichen Wert lag", eingetreten - obwohl die Fahrzeuge bereits beim Einbau der Schummelsoftware "mit einem Mangel behaftet waren".

Der Druck auf VW steigt

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) kommentierte das EuGH-Urteil mit Genugtuung. Mag. Ulrike Wolf, Leiterin der Abteilung Sammelaktionen im VKI, sieht dadurch den Druck auf VW steigen. Die Verzögerungstaktik habe damit ein Ende. "Das Urteil schafft die Grundlage dafür, dass VW nun auch in Österreich zur Rechenschaft gezogen wird“, so Wolf weiter. Fünf Jahre nach Bekanntwerden des Skandals sei es höchste Zeit, dass österreichische Geschädigte entschädigt werden.

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums (BMSGPK) und der Bundesarbeitskammer (BAK) im September 2018 für rund 10.000 Geschädigte 16 Sammelklagen mit einem Streitwert von rund 60 Millionen Euro gegen VW bei allen Landesgerichten Österreichs eingebracht. 

VW soll "Verzögerungstaktik" beenden

AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic bezeichnete das Urteil in einer ersten Reaktion als "wichtigen Etappensieg". Zgubic forderte VW dazu auf, "die Verzögerungstaktik beenden und auch österreichischen Betroffene für die manipulierten Dieselautos entschädigen."

Sie verwies auf das Grundsatzurteil des deutschen Bundesgerichtshofs im Mai. Dabei wurde eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung der Betroffenen festgestellt. Dieser Entscheid führte dazu, dass VW den Geschädigten einen Vergleich anbot. Laut Zgubic sei die Rechtslage in Deutschland mit jener in Österreich vergleichbar. 

ribbon Zusammenfassung
  • Der europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte, dass Schadenersatzklagen von VW-Käufern wegen Abgasmanipulationen in Österreich zulässig sind.
  • Käufer eines Volkswagens mit manipulierter Abgas-Software dürfen im Land des Autokaufs auf Schadenersatz klagen, das bestätigte der europäische Gerichtshof am Donnerstag.
  • Eine Klage müsse nicht in Deutschland erfolgen, dem Sitz des Herstellers VW.
  • Die Verzögerungstaktik habe damit ein Ende.