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Viereinhalb Jahre Haft nach Steinwurf gegen Bim-Fahrgast

17. Apr. 2025 · Lesedauer 3 min

Am Weg zu seiner Firmenweihnachtsfeier ist ein 28-jähriger Wiener am 5. Dezember 2024 in einer Straßenbahn-Garnitur von einem handflächengroßen Stein am Kopf getroffen und verletzt worden. Statt mit seinen Kollegen anzustoßen, kam der IT-Angestellte in ein Spital, wo die blutende Wunde versorgt und die Prellung behandelt wurde. "Ich hab' großes Glück gehabt", berichtete der Mann am Donnerstag am Landesgericht, "die Polizisten haben gesagt, so was endet normalerweise tödlich."

Der Mann, der den Stein gegen das Fenster der Tramway geschleudert und darüber hinaus drei teilweise bewaffnete Raubüberfälle begangen hatte, wurde von einem Schöffensenat rechtskräftig zu viereinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt. Hinsichtlich des Steinwurfs versicherte der 31-Jährige: "Ich wollte nicht jemanden verletzen." Zum Motiv bemerkte er: "Ich wollt's rauslassen, wenn ich ehrlich bin." Ihm sei es damals nicht gut gegangen: "Ich bin komplett ausgeflippt."

Offenbar um sich abzureagieren, hatte er zunächst mehrere Fensterscheiben eines in der Leopoldstadt gelegenen Pensionistenwohnheims eingeschlagen, was einen Schaden von über 20.000 Euro verursachte. Danach brach er die Seitenspiegel von zwei geparkten Pkw ab, ehe er mit voller Wucht einen Stein in Richtung einer Straßenbahn der Linie 5 warf.

Der Stein durchschlug die Scheibe und traf den 28-Jährigen, der mit Kopfhörern im Ohr in der Bim stand. "Ich hab' einen Schlag am Hinterkopf gespürt", schilderte der Betroffene. Als er nach hinten blickte und die zersprungene Scheibe sowie den am Boden liegenden spitzen Stein sah, "hab' ich begriffen, was passiert ist."

Angeklagter: "Mir sind die Sicherungen geplatzt"

"Ich hab' meine Schulden im Hinterkopf gehabt", hatte zuvor der Angeklagte erklärt. Der nach eigenen Angaben spielsüchtige und cannabisabhängige Mann ("Ich hab' zwei bis drei Gramm am Tag geraucht") war mit zwei Monaten im Mietrückstand und hatte einen Gläubiger, der ihm Geld geborgt hatte und Druck machte. Die Sachbeschädigungen waren für den 31-Jährigen ein Ventil, diesen Druck abzubauen: "Der Typ hat mich schon angerufen gehabt. Mir sind die Sicherungen geplatzt. Ich hab' falsch gehandelt."

Nach der Jahreswende sei "der Druck immer höher" geworden: "Ich hab' schon Angst gehabt, dass ich die Wohnung verlier'. Ich hab' mir nicht mehr allein zu helfen gewusst. Ich hab' nur mehr den Ausweg gesehen, so schnell wie möglich Geld zu beschaffen." Deswegen habe er sich "ein Messer besorgt, zur Abschreckung wohlgemerkt."

Drei Raubüberfälle ab 17. Februar

Damit und maskiert marschierte der 31-Jährige am 17. Februar in einen Drogeriemarkt und drohte einen Angestellten: "Gib mir schnell das Geld!" Er erbeutete 4.000 Euro. In der Nacht auf den 28. Februar betrat er eine Tankstelle und gab vor, mit einer Pistole bewaffnet zu sein. "Mach die Kassa auf, sonst erschieß ich dich!", meinte er zu einem Angestellten. Dieser Überfall brachte ihm 350 Euro ein. Ein dritter Raubversuch scheiterte wenige Stunden später, weil eine in einem Geschäftslokal bedrohte Mitarbeiterin lautstark um Hilfe rief.

Bei einer Strafdrohung von einem bis zu 15 Jahren sei eine Strafe im unteren Strafdrittel "gerade noch angemessen", befand der Schöffensenat am Ende. Der bisher Unbescholtene akzeptierte das Urteil ebenso wie die Staatsanwältin. Auf die Frage, wie er sich seine Zukunft vorstelle, erwiderte der 31-Jährige: "Stationärer Aufenthalt, dann arbeiten gehen, mein Leben auf die Reihe bekommen."

Zusammenfassung
  • Ein 28-jähriger Wiener wurde am 5. Dezember 2024 in einer Straßenbahn von einem Stein am Kopf getroffen und verletzt. Der Täter, ein 31-jähriger Mann, wurde zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.
  • Der Angeklagte hatte zuvor Fensterscheiben eingeschlagen und mehrere Raubüberfälle begangen, um seine finanziellen Probleme zu bewältigen. Insgesamt erbeutete er dabei 4.350 Euro.
  • Der Täter akzeptierte das Urteil und plant, nach der Haft einen stationären Aufenthalt zu absolvieren, um sein Leben zu ordnen. Die Strafe wurde im unteren Drittel des Strafrahmens angesetzt.