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Hundeattacke auf Mädchen (10): Verfahren eingestellt

Bei einer Hundeattacke im Oktober wurde ein Chihuahua totgebissen. Eine Zehnjährige, die ihren kleinen Hund retten wollte, wurde verletzt. Die Staatsanwaltschaft Wels hat nun das Verfahren gegen den Besitzer wegen fahrlässiger Körperverletzung eingestellt.

Das Opfer habe keine Verletzung von mehr als 14-tägiger Dauer erlitten, erklärte Sprecherin Silke Enzlmüller die Entscheidung. Der Wolfshund hatte Anfang Oktober in Bad Ischl den Chihuahua der Zehnjährigen totgebissen und das Mädchen am Finger verletzt.

Ausgebrochen war der Tschechoslowakische Wolfshund am Tag des Vorfalls aus dem nicht eingezäunten Areal des Nachbarn, an dessen Grundstück die Zehnjährige mit dem Chihuahua und einer Freundin bei einem Spaziergang vorbeiging.

Mädchen wollte Chihuahua retten

Mit mehreren Bissen tötete der Wolfshund den Chihuahua und biss der Zehnjährigen in den Ringfinger, als sie versuchte, ihren Hund zu schützen.

Das Mädchen musste anschließend ins Krankenhaus und hatte laut Enzlmüller etwa eine Woche lang Schmerzen. Gegen den 33-jährigen Besitzer des Wolfshunds und dessen 66-jährigen Vater, der auf das Tier aufgepasst hatte, wurde wegen des Verdachts auf fahrlässige Körperverletzung ermittelt.

Weil keine Indizien auf grobe Fahrlässigkeit vorlagen, reichte die Schwere der Verletzung, die die Zehnjährige davongetragen hatte, nicht für eine Verurteilung aus. Voraussetzung für eine Fortsetzung des Verfahrens wären körperliche Beschwerden von mindestens 14-tägiger Dauer gewesen.

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ribbon Zusammenfassung
  • Die Staatsanwaltschaft Wels hat das Verfahren gegen den Besitzer eines Wolfshunds eingestellt, nachdem dieser Anfang Oktober in Bad Ischl einen Chihuahua totgebissen und ein zehnjähriges Mädchen verletzt hatte.
  • Das Mädchen erlitt eine Fingerverletzung, die nicht länger als 14 Tage schmerzte, was für eine Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung nicht ausreichte.
  • Der Hund war aus einem nicht eingezäunten Grundstück ausgebrochen, und es gab keine Hinweise auf grobe Fahrlässigkeit des 33-jährigen Besitzers oder seines 66-jährigen Vaters.