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Verdächtiger nach Tod von 49-Jähriger in NÖ enthaftet

Nach dem Tod einer 49-Jährigen in Niederösterreich ist am Donnerstag der Verdächtige enthaftet worden. "Die Richterin konnte keinen dringenden Tatverdacht wegen Mordes feststellen, aber wegen grob fahrlässiger Tötung unter Alkoholeinfluss", sagte Wolfgang Schuster-Kramer, Sprecher des Landesgerichts Korneuburg, zur APA. Der 55-Jährige kam gegen eine Kaution in Höhe von 25.000 Euro auf freien Fuß, bestätigte er Online-Berichte von "Österreich" und "Krone".

Die Anklagebehörde hatte die Verhängung der Untersuchungshaft über den Mann beantragt. Der Verdächtige habe sich vor der Haft- und Rechtsschutzrichterin zum Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung geständig gezeigt, sagte Sprecherin Doris Demler von der Staatsanwaltschaft Korneuburg. Der Strafrahmen für dieses Delikt liegt bei bis zu drei Jahren Haft. Die Anklagebehörde gab keine Erklärung ab. Laut der Sprecherin wird geprüft, ob Beschwerde gegen die Entscheidung des Landesgerichts erhoben wird. Die Frist dafür beträgt 14 Tage.

Die Staatsanwaltschaft Korneuburg ermittelt gegen den 55-Jährigen weiterhin wegen Mordverdachts. Die Frau war am späten Sonntagabend in Großebersdorf (Bezirk Mistelbach) reglos nahe einer Tankstelle gefunden worden und Montagfrüh in einem Wiener Spital verstorben. Laut Obduktion dürfte sie angefahren worden sein.

Weiterhin ausständig waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft das Ergebnis einer körperlichen Untersuchung des Beschuldigten und einer kriminaltechnischen Untersuchung vom Autos des Wieners. Der 55-Jährige hatte sich laut Polizei zum Zeitpunkt des Vorfalls in Eibesbrunn, einer Katastralgemeinde von Großebersdorf, in der Nähe seiner Partnerin befunden. Danach entfernte er sich - der Mann wurde von einer Frau abgeholt. Der Verteidiger des Verdächtigen, Farid Rifaat, sprach von einem "schrecklichen Autounfall". Sein Mandant und die 49-Jährige seien stark alkoholisiert gewesen.

ribbon Zusammenfassung
  • "Die Richterin konnte keinen dringenden Tatverdacht wegen Mordes feststellen, aber wegen grob fahrlässiger Tötung unter Alkoholeinfluss", sagte Wolfgang Schuster-Kramer, Sprecher des Landesgerichts Korneuburg, zur APA.
  • Der Verdächtige habe sich vor der Haft- und Rechtsschutzrichterin zum Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung geständig gezeigt, sagte Sprecherin Doris Demler von der Staatsanwaltschaft Korneuburg.