Urteil gegen "Kinderzimmer-Dealer" in Deutschland aufgehoben
Der "Kinderzimmer-Dealer" war bereits 2015 zu sieben Jahren Jugendstrafe verurteilt worden, weil er aus seinem Kinderzimmer in Leipzig über einen Web-Shop Drogen verkauft hatte. Seine Geschichte war Vorlage für ein Filmprojekt des Streaming-Anbieters Netflix: Von der Serie "How to Sell Drugs Online (Fast)" gibt es mittlerweile drei Staffeln.
Das Landgericht hatte den damals 28-Jährigen dann im Mai 2023 wegen Drogenhandels "in nicht geringer Menge" zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Geschäft wurde demnach über einen frei zugänglichen Internet-Shop abgewickelt. Ein Mitbeschuldigter wurde unter Berücksichtigung vorheriger Strafen zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und elf Monaten verurteilt. Zwei weitere Männer bekamen eine Bewährungs- und eine Geldstrafe. Der fünfte Angeklagte - ein Anwalt - wurde freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft und zwei der Angeklagten legten daraufhin Revision ein - und hatten damit nun teilweise Erfolg. Zu drei der Verurteilten muss erneut verhandelt werden.
Zusammenfassung
- Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen den 'Kinderzimmer-Dealer' teilweise aufgehoben und den Fall zur neuen Verhandlung an das Landgericht Leipzig zurückverwiesen.
- Der Angeklagte war 2015 zu sieben Jahren Jugendstrafe verurteilt worden und erhielt im Mai 2023 eine weitere Haftstrafe von viereinhalb Jahren wegen Drogenhandels.
- Ein Mitbeschuldigter wurde zu fünf Jahren und elf Monaten Haft verurteilt, während zwei weitere Männer Bewährungs- und Geldstrafen erhielten.