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Urteil gegen "Kinderzimmer-Dealer" in Deutschland aufgehoben

Das Landgericht Leipzig muss sich noch einmal mit dem Fall des sogenannten Kinderzimmer-Dealers beschäftigen. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen den Mann, der in Leipzig bereits zum zweiten Mal wegen Drogenhandels verurteilt worden war, teils aufgehoben. Die Sache werde zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Der "Kinderzimmer-Dealer" war bereits 2015 zu sieben Jahren Jugendstrafe verurteilt worden, weil er aus seinem Kinderzimmer in Leipzig über einen Web-Shop Drogen verkauft hatte. Seine Geschichte war Vorlage für ein Filmprojekt des Streaming-Anbieters Netflix: Von der Serie "How to Sell Drugs Online (Fast)" gibt es mittlerweile drei Staffeln.

Das Landgericht hatte den damals 28-Jährigen dann im Mai 2023 wegen Drogenhandels "in nicht geringer Menge" zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Geschäft wurde demnach über einen frei zugänglichen Internet-Shop abgewickelt. Ein Mitbeschuldigter wurde unter Berücksichtigung vorheriger Strafen zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und elf Monaten verurteilt. Zwei weitere Männer bekamen eine Bewährungs- und eine Geldstrafe. Der fünfte Angeklagte - ein Anwalt - wurde freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft und zwei der Angeklagten legten daraufhin Revision ein - und hatten damit nun teilweise Erfolg. Zu drei der Verurteilten muss erneut verhandelt werden.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen den 'Kinderzimmer-Dealer' teilweise aufgehoben und den Fall zur neuen Verhandlung an das Landgericht Leipzig zurückverwiesen.
  • Der Angeklagte war 2015 zu sieben Jahren Jugendstrafe verurteilt worden und erhielt im Mai 2023 eine weitere Haftstrafe von viereinhalb Jahren wegen Drogenhandels.
  • Ein Mitbeschuldigter wurde zu fünf Jahren und elf Monaten Haft verurteilt, während zwei weitere Männer Bewährungs- und Geldstrafen erhielten.