Totes Baby in Wien: Mordanklage gegen Vater
Die Staatsanwaltschaft Wien erhob gegen den 29-jährigen Vater Anklage wegen Mordes. Das teilte Behördensprecherin Nina Bussek am Montagnachmittag auf APA-Anfrage mit, nachdem das Schriftstück der Verteidigerin zugestellt wurde.
Die Anklage ist nicht rechtskräftig. Der 29-Jährige hat 14 Tage Zeit, um dagegen Einspruch zu erheben.
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Der Bub erlag damals im Krankenhaus tödlichen Gehirnverletzungen, weil er offenbar geschüttelt worden war.
Bub verstarb im Spital
Die 26-jährige Mutter wurde im Mai enthaftet, bei ihr sei kein dringender Tatverdacht mehr gegeben gewesen. Sie hatte am 3. Februar um 23.00 Uhr mit dem Säugling ein Krankenhaus aufgesucht, wo mit der Behandlung des vermutlich misshandelten Säuglings begonnen wurde. Für den kleinen Buben kam die ärztliche Hilfe zu spät.
Er dürfte schon zum Zeitpunkt der stationären Aufnahme keine Gehirnfunktionen mehr gehabt haben. Drei Tage später wurden die lebenserhaltenden Geräte abgeschaltet und der Bub für tot erklärt.
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Das Spital alarmierte in weiterer Folge die Polizei, da sich bei dem Baby die typischerweise auf ein sogenanntes Schütteltrauma hindeutenden Hirnverletzungen zeigten. Der kleine Körper wies außerdem einen gebrochenen Arm und eine gebrochene Rippe auf.
Video: Baby totgeschüttelt
"Eindeutiges" Obduktionsergebnis
Für die Anklagebehörde war die Beweislage ausreichend, um dem Vater das vorsätzliche Töten seines Sohnes vorzuwerfen.
Zum einen hätten das Obduktionsgutachten und weitere Befunde ergeben, dass das Baby "eindeutig" an den Folgen eines Schütteltraumas gestorben sei, hieß es bereits Ende Mai seitens der Staatsanwaltschaft.
Die Gutachten seien "entscheidend" gewesen, bekräftigte Behördensprecherin Bussek nun gegenüber der APA. Zudem hätte sich herausgestellt, dass die dem Baby beigebrachten Verletzungen "in die Zeiträume passen, wo er (der Angeklagte, Anm.) mit ihm alleine war".
Mutter war nicht zu Hause
Der Vater hat stets bestritten, seinem Sohn Gewalt angetan zu haben. Er könne sich die Verletzungen nicht erklären, beteuerte er nach seiner Festnahme. Zeugen von gewalttätigen Tathandlungen gibt es wohl auch nicht.
Die Mutter war zum Zeitpunkt, als die letzten Endes tödlichen Verletzungen entstanden sein dürften, nachweislich nicht zu Hause, sondern auf einer Feier, während der Vater das Kind in Obhut hatte. Auch für ältere Verletzungen kommt die 26-Jährige für die Staatsanwaltschaft nicht infrage.
Die Verteidigerin des Mannes, Astrid Wagner, hatte als mögliche Ursache der Verletzungen Komplikationen bei der schwierigen Geburt - das Kind wurde mittels Saugglocke entbunden - ins Treffen geführt.
"Er ist nicht geständig. Es ist ihm völlig unerklärlich, wie es zum Tod gekommen ist. Er belastet auch die Mutter nicht", meinte Wagner am Montagabend im Gespräch mit der APA.
Fotos, die im Gerichtsakt liegen, würden deutlich machen, "dass die Eltern mit dem Kind liebevoll umgegangen sind". Ihr Mandant hoffe nun, "dass bei der Verhandlung die Wahrheit ans Licht kommen wird".
Zusammenfassung
- Ein drei Monate alter Säugling starb im Februar in Wien an einem Schütteltrauma.
- Der Vater des Kindes wurde nun wegen Mordes angeklagt.
- Für die Anklagebehörde war die Beweislage ausreichend, um dem Vater das vorsätzliche Töten seines Sohnes vorzuwerfen.
- Die 26-jährige Mutter wurde im Mai enthaftet, bei ihr sei kein dringender Tatverdacht mehr gegeben gewesen.
- Sie hatte am 3. Februar um 23.00 Uhr mit dem Säugling ein Krankenhaus aufgesucht, wo mit der Behandlung des vermutlich misshandelten Säuglings begonnen wurde.
- Für den kleinen Buben kam die ärztliche Hilfe zu spät.