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Tödlicher Unfall: Wiener Polizist rechtskräftig verurteilt

Der Beamte wurde wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu fünf Monaten auf Bewährung verurteilt.

Das Urteil gegen den Wiener Polizisten, der im Sommer 2019 bei einer Einsatzfahrt am Verteilerkreis Favoriten einen tödlichen Unfall verursacht hat, ist am Straflandesgericht in zweiter Instanz bestätigt worden. Mitte Oktober wurde der Beamte vom Bezirksgericht Favoriten wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu fünf Monaten auf Bewährung verurteilt worden ist, dagegen hat er Rechtsmittel eingelegt. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

Nötige Sorgfalt verletzt

Der Polizist habe die nötige Sorgfalt verletzt, sagte Senatsvorsitzende Sonja Weis in ihrer Urteilsbegründung. Der Beamte habe mit dem Einsatzwagen nicht kurz an der Haltelinie gestoppt und kein Folgetonhorn eingeschaltet und somit fahrlässig gehandelt. Das Beweisverfahren in erster Instanz sei ausführlich gewesen, das Gutachten schlüssig und das Urteil gut begründet, so Weis. Die Angehörigen der getöteten Frau wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Ob und allenfalls welche berufliche Konsequenzen es für den Beamten geben wird, muss polizeiintern noch entschieden werden. Ein amtswegiger Amtsverlust ist bei einem Fahrlässigkeitsdelikt ausgeschlossen. Weitere Maßnahmen könnten ergriffen werden, wenn das Urteil nun in Rechtskraft erwachsen ist.

Einsatzfahrt in Wien-Favoriten

Der junge Beamte hatte am 29. August 2019 bei einer Einsatzfahrt in Wien-Favoriten im Kreuzungsbereich Äußere Favoritenstraße - Altes Landgut eine Kollision mit einem Sportwagen verursacht, bei dem eine 35 Jahre alte Fußgängerin ums Leben kam. Drei weitere Personen sowie der Beamte selbst wurden verletzt.

Den erstgerichtlichen Feststellungen zufolge war der Polizist - vertreten von den Wiener Rechtsanwälten Mathias Burger und Alfred Boran - mit überhöhter Geschwindigkeit und ohne das Folgetonhorn dauerhaft in Betrieb gesetzt zu haben in den Kreuzungsbereich eingefahren. Er soll entgegen den Vorschriften nicht an der Haltelinie vor der Ampel stehengeblieben sein, um sich zu vergewissern, ob bei Rotlicht die Weiterfahrt an der stark frequentierten Kreuzung möglich war, ohne andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr zu bringen. Nur unter dieser Voraussetzung wäre dem Einsatzfahrzeug das Übersetzen der Kreuzung bei Rot erlaubt gewesen.

Die Folge war eine heftige Kollision mit einem Pkw - es handelte sich um einen Jaguar -, bei der beide Fahrzeuge zur Seite geschleudert wurden. Das Dienstfahrtzeug der Polizei krachte gegen einen Stromkasten und erfasste eine Passantin, die noch an der Unfallstelle starb. Der Lenker des Jaguar sowie der Angeklagte erlitten geringfügige Verletzungen, zwei mitfahrende Kollegen des Polizeibeamten - darunter ein Polizeischüler - trugen neben Prellungen und Abschürfungen eine Luxation der rechten Schulter bzw. ein Schleudertrauma davon.

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  • Der Beamte wurde wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu fünf Monaten auf Bewährung verurteilt.