Tiroler Vollquarantäne war laut VfGH rechtswidrig
Damit wurden die von LH Günther Platter (ÖVP) am 20. März vergangenen Jahres erlassenen Verordnungen, die das Überschreiten des eigenen Gemeindegebiets verboten haben, aufgehoben. Ab dem 5. April seien die Bestimmungen jedoch durch das Epidemiegesetz gedeckt gewesen, hieß es. Gekippt worden sei zudem das Verbot über das Verlassen des eigenen Wohnsitzes. Das Höchstgericht hatte bereits mehrere Maßnahmen des Bundes aufgehoben.
Tirol hatte zu Beginn der Corona-Welle schärfere Maßnahmen als der Bund erlassen. Zunächst traf die Vollquarantäne die Gemeinden im Paznauntal wie Ischgl, St. Anton am Arlberg und Sölden, dann rief Platter die "Selbstisolation" aller Tiroler Gemeinden aus.
Eine politische Reaktion folgte bereits auf dem Fuß. Tirols FPÖ-Chef Markus Abwerzger zeigte sich "erfreut" ob des VfGH-Entscheids: "Die Entscheidung, dass die landesweite Gemeindequarantäne rechtswidrig war, beweist, dass die Grund- und Freiheitsrechte auch in Pandemiezeiten Geltung haben". Die ÖVP müsse "endlich verstehen, dass Verfassungsrechte nicht mit Füßen getreten werden dürfen, es wurden bisher vom Verfassungsgerichtshof zahlreiche Verordnungen der Bundesregierung und auch der Länder als rechtswidrig erkannt". Abwerzger forderte, dass sämtliche Verwaltungsstrafen, die aufgrund rechtswidriger Verordnungen erlassen wurden, rückwirkend aufgehoben bzw. sämtliche Einhebung der Strafen sofort eingestellt werden.
Zusammenfassung
- Die Verhängung der im vergangenen Frühjahr vom Land Tirol verordneten Corona-Vollquarantäne bzw. der ausgerufenen "Selbstisolation" ist rechtswidrig gewesen.
- Zu diesem Schluss kam der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in einer am 10. Dezember getroffenen und am Dienstag veröffentlichten Entscheidung, berichtete die "Tiroler Tageszeitung".
- Tirol hatte zu Beginn der Corona-Welle schärfere Maßnahmen als der Bund erlassen.