Tiroler Gleichbehandlungsbeauftragte drängt zum Nachschärfen

Diskriminierende Vorfälle werden häufiger gemeldet und auch rechtlich seien in den vergangenen Jahren "wesentliche Verbesserungen" zu verzeichnen gewesen, betonte Tiroler Gleichbehandlungsbeauftragte Isolde Kafka im APA-Interview. Doch es gebe "dringenden Nachschärfungsbedarf" auf Bundesebene. Der Bund habe lediglich die durch EU-Richtlinien vorgegebenen Mindeststandards übernommen, erläuterte Kafka, die Bundesländer seien hier "um einiges fortschrittlicher".

Der Bund müsse "dringend nachziehen", forderte Kafka, die schon seit 1998 als Gleichbehandlungsbeauftragte des Landes fungiert. "Österreich ist nicht sehr groß und das Gleichbehandlungsrecht ist sehr zersplittert". Es gebe bereits zahlreiche Vorschläge und Initiativen, um Antidiskriminierungsbemühungen österreichweit zu vereinheitlichen, doch auf politischer Ebene könne noch schneller agiert werden.

Die Gesetze verbieten Diskriminierungen aus den Gründen Geschlecht, Alter, ethnische Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, sexuelle Orientierung und Behinderung. Aufgrund des Föderalismus müssen die Bundesländer eigene Gesetze ausarbeiten, erklärte Kafka. Die Bundesländer hätten sich dafür entschieden, alle sieben Tatbestände im Antidiskriminierungsgesetz gesetzlich abzubilden und zu vereinen. Die Länder können unter anderem auch deshalb auf Mehrfachdiskriminierungen besser reagieren, unterstrich Kafka.

Ein weiterer Unterschied zum Bund: Die sieben Diskriminierungsgründe betreffen auf Landesebene nicht nur das Arbeitsverhältnis sondern auch den "gleichgestellten Zugang zu Gütern und Dienstleistungen". Das sei auf Bundesebene nicht immer der Fall - Diskriminierung aufgrund des Alters sei etwa nur im Bezug auf das Arbeitsverhältnis gesetzlich verankert. Hier bestehe "dringender Nachschärfungsbedarf", verlieh Kafka ihrer Forderung Nachdruck.

Kafka leitet die "Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung" des Landes Tirol, die unter anderem für Fälle von Diskriminierung durch das Land oder durch eine Gemeinde zuständig ist. Die Servicestelle ist Teil eines vielfältigen bestehenden Netzes an Beratungs- und Unterstützungsangeboten, an die sich nicht nur von Diskriminierung Betroffene wenden können, sondern auch Zeugen. Es gibt viele unterschiedliche Stellen, die genauen Zuständigkeiten sind für Außenstehende oft schwer nachvollziehbar. "Das muss man aber gar nicht verstehen", beruhigte Kafka, denn Betroffene können "überall andocken, wir kümmern uns dann darum, die richtige Stelle zu finden".

Eine zentrale Anlauf-, Service- und Monitoringstelle für rassismus- und diskriminierungskritische Arbeit in Tirol ist etwa ARAtirol (Antirassismus-Arbeit-tirol). Diese wird vom Land Tirol und der Stadt Innsbruck finanziert und ist seit Juni 2020 am Zentrum für MigrantInnen in Tirol (ZeMiT) angesiedelt, das als Verein seit 1986 kostenlose Beratungen für Menschen mit Migrationshintergrund bietet. Betroffene können sich in bestimmten Fällen auch an die Gleichbehandlungsanwaltschaft wenden. Dabei handelt es sich um eine unabhängige staatliche Einrichtung, die sowohl Betroffene von Diskriminierung berät als auch Unternehmen, Schulen und Organisationen, um vorbeugend zu wirken.

Das Tiroler Antidiskriminierungsgesetz bietet verschiedene Möglichkeiten gegen Verstöße vorzugehen, führte Kafka aus. Auch Gemeinden sind an dieses Gesetz gebunden. Das könne von Beratungen über rechtliche Unterstützung und Vermittlungsversuche bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung von Schadenersatz reichen. Nur ein geringer Anteil der eingebrachten Vorfälle führe tatsächlich zur Klage, allein die Möglichkeit zu haben, bewirke aber schon viel. "Wir lassen nicht locker", unterstrich Kafka.

Schon allein die Tatsache, dass man Menschen das Gefühl gibt, dass sie gehört und ernst genommen werden, sei wesentlich. Einzelne Beschwerdefälle können aber schon viel bewegen. So habe eine Klage eines Drittstaatenangehörigen bei der Schulstarthilfe vor einigen Jahren etwa dazu geführt, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert wurden, und die finanzielle Unterstützung jetzt nicht mehr an Staatsangehörigkeit geknüpft ist. Auch in puncto Vergabe von Gemeindewohnungen und Mietzinsbeihilfe habe sich viel zum Positiven geändert, berichtete Kafka.

Auch Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung seien wesentliche Pfeiler ihrer Arbeit. Generell sei "ein menschenrechtlicher Zugang" essenziell. Oft werden unterschiedliche Diskriminierungsgründe "gegeneinander ausgespielt", dabei müssten doch immer die Menschenrechte im Vordergrund stehen. "Alle Menschen müssen Teilhabe am gesamten gesellschaftlichen Leben haben", umschrieb Kafka ihre Ideale. Sie setze sich "für lebenswerte Umstände" ein, die jedem Menschen zustünden. "Hinschauen, Zivilcourage beweisen und an der eigenen Menschlichkeit dranbleiben", fasste Kafka ihre Botschaft an die Bevölkerung zusammen.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Bund habe lediglich die durch EU-Richtlinien vorgegebenen Mindeststandards übernommen, erläuterte Kafka, die Bundesländer seien hier "um einiges fortschrittlicher".
  • Der Bund müsse "dringend nachziehen", forderte Kafka, die schon seit 1998 als Gleichbehandlungsbeauftragte des Landes fungiert.
  • Betroffene können sich in bestimmten Fällen auch an die Gleichbehandlungsanwaltschaft wenden.
  • Einzelne Beschwerdefälle können aber schon viel bewegen.