Testamentsfälscher in Salzburg zu bedingter Haft verurteilt
Das Urteil, lautend auf schweren Betrug, ist nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des geständigen, bisher unbescholtenen Angeklagten verzichtete auf Rechtsmittel, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.
Die Staatsanwältin schilderte zu Prozessbeginn, dass es sich bei dem Testament laut einem Sachverständigengutachten eindeutig um eine Fälschung handle. Aus dem Akt ergebe sich, dass der Beschuldigte nur deshalb die Freundschaft mit der mittlerweile Verstorbenen geschlossen habe, "weil er dieses Grundstück haben wollte", sagte die Staatsanwältin. Zeugen zufolge habe er die Frau immer wieder dazu gedrängt, dass sie ihn als Erben einsetzen solle. Doch diese habe zu verstehen gegeben, dass sie kein Testament machen wolle, weil sie nicht sterben werde.
Die Frau verstarb am 19. Jänner 2024. Erben gab es keine. Da habe sich der Angeklagte dazu entschlossen, das Testament selbst aufzusetzen, mit Datum 24. Dezember 2019, erklärte die Staatsanwältin. So habe er vorgetäuscht, dass das Testament aus der Feder der Frau stammt, und legte das Testament im Verlassenschaftsverfahren vor. Als Tatzeitpunkt gab die Staatsanwältin den 7. März 2024 an. Die Liegenschaft wurde dem Pinzgauer vom Bezirksgericht auch zugesprochen. Er bot das Anwesen, das im Zentrum eines Ortes im Pinzgau liegt, dann um 390.000 Euro an und fand auch rasch einen Käufer.
Zweifel an der Echtheit des Testamentes tauchten auf
Doch andere Bekannte der Frau, die von der Erbschaft erfuhren, zweifelten daran, dass der 71-Jährige das Anwesen tatsächlich geerbt hatte. Sie schalteten die Polizei ein. Eine Zeugin habe einen Zettel gefunden, auf dem ersichtlich war, dass der Beschuldigte die Unterschrift der Frau darauf geübt habe, sagte die Staatsanwältin.
Bei seiner Einvernahme vor der Polizei habe der Mann bereits zugegeben, dass er die Unterschrift gefälscht habe, erklärte sein Verteidiger. Der 71-Jährige habe das Geld für den Verkauf nicht erhalten. Es liegt auf einem Treuhandkonto. Einem Gutachten zufolge beträgt der Wert der Liegenschaft nur 170.000 Euro, wie der Verteidiger betonte. "Das Haus ist eine Bruchbude. Es hat keinen Wasseranschluss, und nur ein Plumpsklo."
Angeklagter: "Mir ist das so peinlich"
Warum er das Testament geschrieben und sich als Erben eingesetzt habe, das wisse er selbst nicht, sagte der Angeklagte zur vorsitzenden Richterin des Schöffensenates. "Ich stehe dazu, ich habe einen Fehler gemacht. Mir ist das so peinlich." Kennengelernt habe er die Frau im Herbst 2019. Wie er denn auf die Idee gekommen sei, das Testament zu schreiben, fragte die Richterin. "Ich weiß nicht, warum ich es getan habe. Sie hat gesagt, sie ist so alleine", antwortete der Beschuldigte. "Sie fragte mich nach meiner Telefonnummer und rief mich wöchentlich an. Sie hat mir dann angeschafft, ich muss etwas schreiben."
Der Schöffensenat ging davon aus, dass die Liegenschaft der verstorbenen Frau zumindest einen Wert von 170.000 Euro hat. Daher beträgt der Strafrahmen bis zu drei Jahren Haft. Durch die Betrugshandlung sei allenfalls die Republik Österreich am Vermögen geschädigt worden, erklärte die Vorsitzende. Als mildernd wurde die Unbescholtenheit des Mannes und sein vollinhaltliches Geständnis gewertet, als erschwerend die massive Überschreitung der Wertgrenze von 5.000 Euro.
Es sei verwerflich, was er da gemacht habe, redete die Vorsitzende dem Angeklagten noch ins Gewissen. Seinen Angaben zufolge besitzt er - auf mehrmaligen Nachfragen der Richterin - mehrere Liegenschaften. Eine davon habe er vor elf Jahren von einer Lehrerin geerbt. Auf die Frage, wie er denn zu der Erbschaft gekommen sei, antwortete der Pinzgauer: "Durch meine Ehrlichkeit."
Zusammenfassung
- Ein 71-jähriger Pensionist aus dem Pinzgau wurde wegen Testamentsfälschung zu 15 Monaten auf Bewährung verurteilt, nachdem er das Testament einer verstorbenen Bekannten gefälscht und sich als Universalerben eingesetzt hatte.
- Der Angeklagte versuchte, das geerbte Einfamilienhaus für 390.000 Euro zu verkaufen, obwohl ein Gutachten den Wert nur auf 170.000 Euro schätzte. Der Verkauf wurde von den Behörden gestoppt.
- Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da die Staatsanwältin keine Erklärung abgab. Der Angeklagte zeigte Reue und gab an, dass ihm sein Handeln peinlich sei.