Streit um Handyvideo führte zu Schlägerei mit Cricketschläger und Macheten
Zu verantworten hatte sich einer der fünf mutmaßlichen Schläger wegen Körperverletzung. Weil allerdings die Hiebe laut Gutachter lebensbedrohlich hätten sein können, liegt der Verdacht des Mordversuchs vor, was von einem Schwurgericht behandelt werden muss.
Wenn die zwei der drei Opfer die Hiebe durch Macheten und Cricketschläger gegen den Kopfbereich nicht mit ihren Armen nicht abgewehrt hätten, wären lebensgefährliche Verletzungen möglich gewesen, sagte der medizinische Sachverständige, Wolfgang Denk, in der Verhandlung. Beide Männer haben schwere Brüche und Schnittwunden am linken Oberarm davongetragen, worunter sie bis heute leiden. Eines der Opfer musste sich sogar eine Nerventransplantation unterziehen, um die Hand halbwegs wieder bewegen zu können. Treffer im Kopf- und Halsbereich hätten tödlich sein können, so Denk. #
Das Schöffengericht sei deshalb nach dem heutigen Beweisverfahren zu dem Schluss gekommen, dass es "sachlich unzuständig" ist, sagte der Vorsitzende Richter, Stefan Erdei. Das Unzuständigkeitsurteil ist noch nicht rechtskräftig, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.
Streit um Handyvideo auf gemeinsamer Feier
Auslöser der blutigen Auseinandersetzung am 27. September 2020 nahe eines Tempels war eine Nichtigkeit. Am Tag davor fand eine gemeinsame Party statt, da habe ein Gast die Feiernden mit dem Handy heimlich gefilmt. Ein 35-Jähriger machte ihn darauf aufmerksam, das dies die Gäste nicht wollten. Der filmende Inder fühlte sich in seiner Ehre gekränkt und verabredete sich tags darauf mit dem 35-Jährigen für eine Aussprache vor dem Tempel.
Dort kam es gleich zur Sache, nach kurzen verbalen Beschimpfungen wurde die Gruppe rund um den 35-Jährigen körperlich attackiert. Zeugen sagten aus, dass entweder aus einem Auto oder aus einem Versteck auf einer nahen Baustelle Cricketschläger und Macheten geholt wurden, um auf die Kontrahenten loszugehen.
Zahlreiche schwere Verletzungen
Der 35-Jährige lag schnell am Boden, er konnte Schläge gegen seinen Kopf nur noch mit seinen Armen abwehren. Er erlitt u.a. einen Armbruch sowie eine tiefe, 15 Zentimeter lange Schnittwunde, Muskel und Nerven wurden durchtrennt. Wegen einer Narbenwucherung musste er sich später einer Nerventransplantation unterziehen. Vor Gericht zeigte er, dass er mit seiner linken Hand immer noch keine Faust machen kann.
Gutachter Denk spricht von möglichen Dauerfolgen, ebenso bei einem zweiten bei dem Angriff schwer verletzten Mann, der neben einer langen Schnittwunde auch einen Bruch im Ellbogen davontrug, der verschraubt werden musste. Ein dritter Verletzter kam mit einer Prellung am Hinterkopf davon. Die Männer gaben an, dass die Angreifer von dem 35-jährigen, mittlerweile Bewusstlosen nur abließen, weil sie sich ihnen in den Weg stellten.
Drei Angreifer setzten sich nach Italien ab
Insgesamt sollen es fünf Angreifer gewesen sein. Neben dem 33-jährigen Angeklagten, der sich nicht geständig zeigte, befindet sich ein 31-Jähriger wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung bereits in Strafhaft. Er hatte bei seiner Hauptverhandlung alles zugegeben und die anderen belastet. In der heutigen Verhandlung relativierte er seine Aussage, weshalb der Staatsanwalt den Verdacht hinsichtlich falscher Beweisaussage prüfen wird. Die drei anderen an der Tat Beteiligten dürften sich nach Italien abgesetzt haben.
"Ich habe mit dem Kampf nichts zu tun", sagte der 33-Jährige, der allerdings vom Großteil der Zeugen belastet wurde und sowohl mit einer Machete als auch mit einem Cricketschläger in der Hand gesehen worden war. "Die ziehen mich in was rein, wo ich gar nicht dabei war." Er meinte, sobald "sie sich Ohrfeigen gegeben haben, bin ich weggegangen". Waffen habe er keine gesehen. Trotz mehrerer Hausdurchsuchungen wurden die Cricketschläger und die Macheten allerdings nie gefunden.
Zusammenfassung
- Im Prozess um einen brutalen Streit unter Indern, der vor knapp einem Jahr mit Cricketschlägern und Macheten in Wien-Meidling ausgefochten worden war, hat das Schöffengericht am Montag ein Unzuständigkeitsurteil gefällt.
- Beide Männer haben schwere Brüche und Schnittwunden am linken Oberarm davongetragen, worunter sie bis heute leiden.
- Trotz mehrerer Hausdurchsuchungen wurden die Cricketschläger und die Macheten allerdings nie gefunden.