Strafantrag gegen Ernst August offiziell bestätigt
Da man davon ausgeht, dass er sich mittels Alkohol und Medikamenten selbst in diesen Zustand versetzt habe, sieht die Staatsanwaltschaft den Paragraf 287 StGB ("Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung") erfüllt. Wäre er zurechnungsfähig gewesen, würde man ihm versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt, schwere Körperverletzung, gefährliche Drohung und versuchte Nötigung vorwerfen. Was die Strafdrohung angeht, dürfte es bei den zugrunde liegenden Delikten kaum einen Unterschied machen. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Beleidigung eines Polizisten wurde eingestellt.
Am 14. und 15. Juli soll sich der Adelige heftig gegen amtshandelnde Polizisten gewehrt und einen Beamten verletzt haben. Laut Staatsanwaltschaft ging es bei dem Einsatz um die Durchsetzung eines vorläufigen Waffenverbots und um die Vorführung zur Unterbringung. Näheres sagte die Staatsanwaltschaft dazu nicht. Fix ist aber, dass es in der Nacht einen Polizeieinsatz im Jagdhaus des Adeligen gegeben hatte, nach dem Ernst August ins Landeskrankenhaus Vöcklabruck eingeliefert worden war.
Laut einem damaligen Bericht der "Krone" habe der Prinz selbst die Polizei gerufen, weil er sich von einem Paar bedroht gefühlt habe. In weiterer Folge habe sich der Urenkel des letzten deutschen Kaisers Wilhlem II sehr aggressiv verhalten, Beamte dürften ihn auch am Boden fixiert haben. Auf Anweisung eines hinzugerufenen Arztes wurde er ins Spital gebracht. Der Prinz selbst wiederum behauptete gegenüber der Zeitung, dass er von Polizisten geschlagen worden sei und drohte mit einer Klage.
Weiters wirft die Staatsanwaltschaft Ernst August vor, am 20. Juli eine Polizistin mit einem Baseballschläger gefährlich bedroht zu haben. Laut Medienberichten soll er mit einem Taxi zur Polizeiinspektion Scharnstein gekommen sein, um - nach den Vorfällen einige Tage zuvor - Anzeige wegen Polizeigewalt zu erstatten. Die Beamten waren aber unterwegs und er musste unverrichteter Dinge wieder abziehen. Auf der Rückfahrt soll er auf zwei Polizistinnen getroffen sein, die gerade Verkehrskontrollen durchführten, hieß es damals bei der Pressestelle der Landespolizeidirektion. Er habe die Beamtinnen aus dem Taxi heraus angesprochen und schließlich einer von ihnen verbal Gewalt angedroht - neben ihm lag ein Baseballschläger.
Am 7. September kam es dann erneut zu einem Vorfall, der ebenfalls Eingang in den Akt fand: Der Prinz soll die Verglasung des Esszimmerfensters eines Wohnhauses, das der Herzog-von-Cumberland-Stiftung gehört, beschädigt und das dortige Angestellten-Ehepaar samt dessen Tochter bedroht haben, um die Familie zum Verlassen des von ihr bewohnten Gebäudes zu nötigen, so die Anklage.
Verteidiger Malte Berlin gab sich in den "Salzburger Nachrichten" (Mittwoch-Ausgabe) von der Unschuld seines Mandanten überzeugt. Dieser habe nach einer Kiefer-Operation starke Schmerzmittel verordnet bekommen und einige Gläser Rotwein getrunken. Laut dem Bericht hatte der Prinz 0,8 Promille. "Der starke Unterzucker hat dazu geführt, dass er nicht mehr wusste, was er in der Nacht tut", erklärte Berlin.
Der Anwalt hat laut "SN" auch gegen das vorläufige Waffenverbot, das gegen den passionierten Jäger verhängt worden ist, Rechtsmittel beim Landesverwaltungsgericht Oberösterreich eingebracht. "Ernst August hat nicht eine einzige Waffe im Haus gehabt. Alle Waffen waren sorgfältig in der Forstverwaltung verwahrt", so Berlin.
Ein Prozesstermin steht noch nicht fest, das dürfte noch einige Wochen dauern. Es ist aber davon auszugehen, dass in Wels verhandelt wird.
Zusammenfassung
- Prinz Ernst August von Hannover muss sich nach mehreren Ausrastern im Sommer in Grünau demnächst vor Gericht verantworten.
- Die Staatsanwaltschaft Wels legt dem 66-Jährigen in ihrem Strafantrag Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung zu Last, wie sie am Mittwoch offiziell informierte.
- Laut einem Gutachten war Ernst August zu den Tatzeiten nicht zurechnungsfähig.
- Laut dem Bericht hatte der Prinz 0,8 Promille.