Stalker nach Heiratsantrag im Supermarkt verurteilt
Dass die 55-Jährige den Ring, den ihr der Mann dabei überreichte, vermutlich aus Überforderung entgegen nahm und nicht verweigerte, habe ihn in seiner Hoffnung bestärkt, dass sie seine Frau werden könnte, berichtete die Verteidigerin. "Ich hab' Gefühle für sie", gestand der Angeklagte. Er tue sich schwer damit umzugehen, dass diese nicht erwidert würden. Nun sehe er aber ein, dass sein Handeln falsch war: "Es tut mir sehr leid." Er werde die Frau "in Ruhe lassen".
Die beiden hatten sich 2004 während einer längeren Busfahrt von Bulgarien nach Wien kennen gelernt. Man verstand sich gut, mehr als eine lose Bekanntschaft entwickelte sich aber nicht. 16 Jahre später trat der Mann, der in Wien als Taxifahrer arbeitet, dann plötzlich wieder an die Frau heran, überhäufte sie mit Liebesschwüren, tauchte fast täglich vor ihrer Wohnung auf, läutete bis zu einer Stunde lang an der Tür, hinterlegte Blumen, passte sie ab, fuhr ihr mit dem Auto nach und beteuerte, er werde sie heiraten. "Du gehörst mir, du bist meine Frau", rief er ihr zu. Über Facebook nahm er sogar Kontakt zur erwachsenen Tochter der Frau auf und versuchte so, der 55-Jährigen näher zu kommen.
"Ich und meine Tochter haben Angst gehabt", erklärte die Betroffene der Richterin. Sie habe anfangs versucht, dem Angeklagten "menschlich" beizubringen, dass sie kein Interesse an ihm und seit vielen Jahren einen fixen Partner habe. Der Angeklagte habe das einfach nicht akzeptiert. Im vergangenen Frühjahr erstattete sie schließlich Anzeige, im Zusammenhang damit wurde ein Annäherungs- und Kontaktverbot ausgesprochen. "Seither hat es sich ein bisschen beruhigt. Ich habe ihn nicht mehr gesehen. Schlafstörungen habe ich schon noch", sagte die Frau.
Zusätzlich zur Bewährungsstrafe sprach die Richter für die Dauer der dreijährigen Probezeit ein Kontaktverbot aus. Sollte der bisher unbescholtene 41-Jährige in diesem Zeitraum dagegen verstoßen, läuft er Gefahr, dass die bedingte Haftstrafe widerrufen und er ins Gefängnis muss. Für die erlittene Unbill bekam die Frau die beantragte Summe von 500 Euro zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der 41-Jährige erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.
Zusammenfassung
- Sollte der bisher unbescholtene 41-Jährige in diesem Zeitraum dagegen verstoßen, läuft er Gefahr, dass die bedingte Haftstrafe widerrufen und er ins Gefängnis muss.