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Sohn soll Vater erstochen haben - Mordprozess in Ried

Ein 22-Jähriger, der seinen Vater mit neun Messerstichen getötet haben soll, steht am Donnerstag in Ried im Innkreis vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft beantragt zusätzlich zu einer Verurteilung eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Der Tat war ein Streit vorausgegangen, im Zuge dessen das Opfer zu einer Schusswaffe gegriffen hatte. Die Staatsanwaltschaft sieht im Tatablauf dennoch Mord.

Am 19. Jänner 2024 sollte der Angeklagte eine Bäckerlehre antreten. Er stand aber so sehr unter Drogen, dass er nicht in der Lage war, arbeiten zu gehen. Sein Vater, der betrunken war, bemerkte das und machte ihm Vorwürfe. Es blieb jedoch nicht bei einem verbalen Schlagabtausch.

Im Zuge der Auseinandersetzung habe der Sohn dem Vater zwei Ohrfeigen versetzt, heißt es in der Anklage. Daraufhin soll der Vater ein Gewehr geholt und damit in die Decke geschossen haben. Der Sohn griff sich ein Messer. Der Vater reagierte, indem er einen zweiten Schuss abgab, diesmal in den Raum, wo sich der Sohn befand. Während einer Ladehemmung des Gewehrs sei der 22-Jährige dann auf den Senior losgegangen und habe auf ihn eingestochen, lautet der Vorwurf. Der schwer verletzte Vater flüchtete zu Nachbarn, die Erste Hilfe leisteten. Der 59-Jährige starb aber wenig später im Spital.

Die Staatsanwaltschaft sieht im Tatablauf keine Notwehr, sondern Mord. Im Falle eines Schuldspruchs droht dem 22-Jährigen daher eine Freiheitsstrafe von zehn bis zu 20 Jahren oder lebenslang. Zusätzlich beantragt die Staatsanwaltschaft eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Laut psychiatrischem Gutachten sei der Mann zurechnungsfähig, aber es geht weiter Gefährlichkeit von ihm aus.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein 22-Jähriger steht in Ried im Innkreis vor Gericht, weil er seinen Vater mit neun Messerstichen getötet haben soll. Der Vorfall ereignete sich nach einem Streit, bei dem der Vater eine Schusswaffe einsetzte.
  • Die Staatsanwaltschaft sieht im Tatablauf keinen Fall von Notwehr, sondern Mord und beantragt zusätzlich eine Unterbringung des Angeklagten in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.