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Tochter knapp 20 Mal missbraucht: Vier Jahre Haft für Vater

Ein 38-Jähriger ist am Donnerstag in Eisenstadt zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Er soll seine damals sieben- bzw. achtjährige Tochter von 2021 bis 2022 sexuell missbraucht haben.

Knapp 20 Mal soll sich der Mann an dem Mädchen vergangen haben, während die Mutter in der Arbeit und der ältere Bruder in seinem Zimmer war.

Der Angeklagte stritt die Taten vor Gericht ab, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ein Schöffengericht sprach den dreifachen Vater wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Vergewaltigung, Blutschande und Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses schuldig.

Neben der Haftstrafe muss er seiner Tochter 10.000 Euro zahlen. Der 38-Jährige hatte vor Gericht zuvor von "frei erfundenen" Vorwürfen gesprochen und auch Streitigkeiten in der Familie sowie ein Alkoholproblem geleugnet. Er meldete sowohl Berufung als auch Nichtigkeitsbeschwerde an.

Mädchen schilderte Taten "äußerst glaubhaft"

Er habe lediglich mit seiner Tochter ferngesehen und gekuschelt, beteuerte der Mann. Richterin Doris Halper-Praunias glaubte aber den Erzählungen des Mädchens, das sich 2023 seiner Mutter anvertraute.

Die mittlerweile Neunjährige habe die Übergriffe "äußerst glaubhaft, nachvollziehbar und detailreich" geschildert - insbesondere für ihr Alter, hielt die Richterin in ihrer Urteilsbegründung fest. "Es besteht überhaupt kein Grund, daran zu zweifeln."

Wo Opfer von Kindesmissbrauch Hilfe finden können:

Rat auf Draht: 147
Die Möwe: 01 532 1515, online auf:
https://www.die-moewe.at/

Beratungs- und Notfalltelefon Pro Juventute: 058 618 80 80
Der Weiße Ring 0800 112 112

ribbon Zusammenfassung
  • Ein 38-jähriger Mann stand in Eisenstadt vor Gericht, weil er seine sieben- bzw. achtjährige Tochter zwischen 2021 und 2022 knapp 20 Mal sexuell missbraucht haben soll.
  • Der Vater wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Vergewaltigung, Blutschande und Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses schuldig gesprochen.
  • Er wurde zu vier Jahren Haft verurteil, das Urteil ist nicht rechtskräftig.