Sexueller Missbrauch: Seisenbacher-Schuldspruch bestätigt
Am tiefen Fall des zweifachen Judo-Olympiasiegers Peter Seisenbacher ist in strafrechtlicher Hinsicht nicht mehr zu rütteln. Vier Monate nach seiner erstinstanzlichen Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen hat der Oberste Gerichtshof (OGH) den Schuldspruch des Wiener Landesgerichts für Strafsachen in nicht öffentlicher Sitzung bestätigt.
Die dagegen eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde von Verteidiger Bernhard Lehofer wurde verworfen. Das bestätigte die Sprecherin des Wiener Landesgerichts, Christina Salzborn, am Samstag auf APA-Anfrage. Seisenbacher, der 1984 bei den Olympischen Spielen in Los Angeles die Goldmedaille erkämpft und diesen Erfolg vier Jahre später in Seoul wiederholt hatte, war Anfang Dezember in einem langwierigen Verfahren, dem er sich zwischenzeitlich mit einer Flucht in die Ukraine entzogen hatte, schuldig erkannt worden, nach seiner aktiven Karriere als Trainer in einem Wiener Judo-Verein zwei unmündige Mädchen missbraucht zu haben. Ein Schöffensenat verhängte über ihn fünf Jahre Haft. Ob es bei dieser Strafe bleibt, muss das Wiener Oberlandesgericht (OLG) beurteilen, dem der OGH die Strafberufung des Verteidigers zur Entscheidung zuwies.
Nicht nur die Judo-Szene, auch weite Teile der Öffentlichkeit hatten ungläubig reagiert, als im Juni 2014 bekannt wurde, dass die Staatsanwaltschaft gegen den Doppel-Olympiasieger Ermittlungen wegen massiver sexueller Vergehen führte. Seisenbacher war nach dem Ende seiner aktiven Karriere für viele ein Idol geblieben. 1996 wurde ihm das Goldene Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich verliehen. Er selbst gründete in Wien einen eigenen Judo-Verein, wo er den nunmehr rechtskräftigen gerichtlichen Feststellungen zufolge erstmals 1997 ein Kind körperlich zu bedrängen begann. Die Betroffene war damals neun Jahre alt. Von 1999 an kam es zu geschlechtlichen Handlungen, die sich bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres der Betroffenen wiederholten.
Ab Sommer 2004 machte sich der Ex-Judoka an ein damals 13 Jahre altes Mädchen heran, das er ebenfalls als Trainer in der Kindergruppe in seinem Judo-Verein betreute. Auch mit diesem Mädchen kam es zu sexuellen Handlungen. Zuvor hatte Seisenbacher auf einem Judo-Sommerlager im August 2001 versucht, einer damals 16-Jährigen näher zu kommen. Die 16-Jährige wehrte ihn ihrer Darstellung zufolge ab. Dieser Vorgang wurde von der Justiz am Ende als versuchter Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses qualifiziert.
Seisenbacher hatte sich bis zu seiner Hauptverhandlung nicht zu den Vorwürfen geäußert. Vor Gericht stellte er diese vehement in Abrede. "Sie sagen die Unwahrheit", meinte er zu den Angaben der Belastungszeuginnen. Dass er vor drei Jahren Richtung Ukraine geflohen war und sich seinem ursprünglich auf den 19. Dezember 2016 angesetzten Prozess entzogen hatte - Seisenbacher wurde erst im September 2019 an die Wiener Justiz übergeben, seither befindet er sich in U-Haft -, hatte auf das Strafausmaß keine Auswirkung. Das hatte das Erstgericht ausdrücklich betont. Seisenbacher hat vor wenigen Tagen seinen 60. Geburtstag gefeiert.
Zusammenfassung
- Am tiefen Fall des zweifachen Judo-Olympiasiegers Peter Seisenbacher ist in strafrechtlicher Hinsicht nicht mehr zu rütteln.
- Vier Monate nach seiner erstinstanzlichen Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen hat der Oberste Gerichtshof (OGH) den Schuldspruch des Wiener Landesgerichts für Strafsachen in nicht öffentlicher Sitzung bestätigt.
- Die 16-Jährige wehrte ihn ihrer Darstellung zufolge ab.