puls24 Logo

Serieneinbrecher in Wien zu fünf Jahren Haft verurteilt

Heute, 11:18 · Lesedauer 2 min

Ein 28-jähriger aus der Republik Moldau ist am Montag am Landesgericht zu fünf Jahre unbedingter Haft verurteilt worden, weil er zwischen Mai und November 2024 in Wien und Umgebung 26 Einbrüche in Einfamilienhäuser, Wohnungen und Schrebergartenhäuschen verübt hatte. Er raffte stets Bargeld, Schmuck und sonstige Wertsachen zusammen und verkaufte diese weiter, "um meinen Lebensunterhalt zu bestreiten", wie er nun einem Schöffensenat darlegte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Mann wurde Ende 2023 in seiner Heimat aus dem Gefängnis entlassen, wo er eine neunjährige Freiheitsstrafe wegen Eigentums-und Vermögensdelikten verbüßt hatte. Er setzte sich in weiterer Folge in den Westen ab, wo er offensichtlich von der Begehung weiterer Straftaten lebte. Um sich Zutritt in die auserkorenen Wohnungen oder Häuser zu verschaffen, ging er nicht immer zimperlich vor. Es kam vor, dass er Fenster einfach mit Pflastersteinen zertrümmerte und hineinkletterte. Mittels einer Leiter oder eines frisch gefällten Baumstammes, den er an eine Hausmauer lehnte und emporkletterte, gelangte er über gekippte Fenster in den oberen Etagen.

Bei der Strafbemessung waren die Vielzahl der Fakten, die massive Vorstrafe, und der rasche Rückfall erschwerend. Ungeachtet des umfassenden Geständnisses erfüllte sich der Wunsch des 28-Jährigen, möglichst bald in seine Heimat zurückkehren zu können, daher nicht. Mit der über ihn verhängten Strafe - bis zu zehn Jahre wären möglich gewesen - war er nicht einverstanden. Er meldete dagegen Strafberufung an.

Zusammenfassung
  • Ein 28-jähriger Mann aus der Republik Moldau wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt, nachdem er zwischen Mai und November 2024 in Wien und Umgebung 26 Einbrüche begangen hatte.
  • Der Mann, der zuvor bereits neun Jahre wegen ähnlicher Delikte inhaftiert war, stahl Bargeld und Wertsachen, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, und meldete Berufung gegen das Urteil an.
  • Trotz eines umfassenden Geständnisses wurde das Strafmaß durch die Vielzahl der Taten und die bestehende Vorstrafe erschwert, wobei das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.