Schulen: Fragen und Antworten zum Ablauf in den nächsten Wochen

Wer nach den Semesterferien wieder in die Schule gehen will, muss sich Testen lassen. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Nach den Semesterferien startet wieder der Präsenzunterricht an den Schulen. Voraussetzung für die Teilnahme ist allerdings die Absolvierung eines Corona-Selbsttests direkt an der Schule. Im Anschluss dazu Fragen und Antworten.

Wie funktionieren diese Selbsttests?

Die sogenannten "Anterio-Nasal-Tests" erlauben einen einfachen Abstrich mit einem Tupfer im vorderen Nasenbereich. Nach der Abnahme wird der Tupfer in einem Faltkarton mit einer Flüssigkeit beträufelt, der Karton anschließend zugeklappt. Innerhalb weniger Minuten erscheint dann das Ergebnis auf der Vorderseite. Kinderärzte halten den Test auch für Kinder geeignet.

Wie aussagekräftig sind die Tests?

Laut einer Studie der AGES unterscheiden sie sich bei der Erkennung von Infektionen nicht von den mit Nasen-Rachen-Abstrichen gemachten Schnelltests. Allerdings ist die Treffgenauigkeit gegenüber mit Gurgellösungen genommenen PCR-Tests eingeschränkt - hochinfektiöse Personen werden zwar zu einem hohen Prozentsatz erkannt, bei asymptomatischen Personen lag die Quote dagegen bei nur rund 40 Prozent. Letztere sind allerdings auch weniger ansteckend.

Wo wird getestet?

Direkt an der Schule. Lehrkräfte bzw. Schulärzte sollen die Tests mit den Kindern gemeinsam durchführen - so kann auch gleich das Ergebnis kontrolliert werden. Vor allem an den Volksschulen sollen außerdem bei den ersten Tests auch die Eltern dabei sein dürfen - zur Unterstützung bzw. um ihnen Ängste zu nehmen. Möglich ist dabei eine Abhaltung der Tests im Freien bzw. im Turn- oder Festsaal.

Wann wird getestet?

Jeweils am Montag und Mittwoch.

Was passiert bei einem positiven Testresultat?

Dann sind die Gesundheitsbehörden zu verständigen und ein PCR-Test durchzuführen.
 

Faßmann: Kinder sollen sich selbst testen

Was machen jene Schüler, die sich nicht testen lassen?

Sie müssen daheimbleiben und den Unterrichtsstoff selbstständig erarbeiten. Unterstützung sollen sie dabei von Lehrkräften bekommen, die vom Präsenzunterricht freigestellt sind (Schwangere, Risikogruppen). Das sind im Regelfall aber nicht ihre Klassenlehrer. Fernunterricht via Videokonferenz ist für sie grundsätzlich nicht vorgesehen (weil die Lehrer ja normal die Klassen unterrichten). Möglich ist aber eine Art hybrider Unterricht, bei dem Pädagogen ihren Unterricht per Livestream übertragen - daran können natürlich auch die Testverweigerer daheim teilnehmen.

An welchen Tagen wird unterrichtet?

An den Volksschulen sind alle getesteten Schüler an allen fünf Tagen der Woche in der Schule. An den anderen Schulen gibt es eine Teilung der Klassen in zwei gleich große Gruppen: Gruppe A hat am Montag und Dienstag Unterricht, Gruppe B am Mittwoch und Donnerstag (und in der Woche darauf umgekehrt). Für die Tage, an denen man nicht in der Schule ist, erhält man Arbeitsaufträge oder Hausübungen - bei Bedarf Unterstützung gibt es durch vom Unterricht freigestellte Lehrkräfte (z.B. Angehörige von Risikogruppen, Schwangere). Am Freitag gibt es für alle Schüler Fernunterricht, entweder ebenfalls mit Arbeitsaufträgen oder durch stundenplanmäßigen Unterricht via Videokonferenz. An den "Schichttagen" ist außerdem auch ein hybrider Unterricht möglich, also die Live-Übertragung des Unterrichts aus der Klasse für die Schüler daheim.

Müssen Masken getragen werden?

Ja. An der Volksschule reicht ein Mund-Nasen-Schutz (MNS), der am eigenen Sitzplatz abgenommen werden darf. An den Unterstufen muss der MNS auch im Unterricht aufgesetzt bleiben, an den Oberstufen ist eine FFP2-Maske nötig.

Wie sieht es bei den Lehrern aus?

Hier gibt es aufgrund der Berufsgruppenregelung sowohl bei Test- als auch bei Maskenpflicht Unterschiede zu den Schülern. Testen lassen müssen sich Pädagogen einmal wöchentlich - tun sie dies nicht, müssen sie eine FFP2-Maske tragen. Ansonsten reicht ein MNS.

Gibt es wie in den vergangenen Wochen Betreuung an den Schulen?

An den Volksschulen nicht, da ja ohnehin an allen fünf Tagen unterrichtet wird. Nachmittagsbetreuung soll aber normal stattfinden. An den AHS-Unterstufen, Mittelschulen und Sonderschulen wird es dagegen ein Betreuungsangebot für jene Tage geben, an denen die Kinder keinen Präsenzunterricht haben.

Wie lange gelten diese Regeln?

Vorerst bis Ostern.

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  • Wer nach den Semesterferien wieder in die Schule gehen will, muss sich Testen lassen. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.