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Rechtliche Verschärfungen bei Kindesmissbrauch finalisiert

Die türkis-grüne Koalition hat ihr Maßnahmenpaket gegen Kindesmissbrauch ausgearbeitet und schickt die Verschärfungen im Sexualstrafrecht in Begutachtung. Bei Herstellung oder Anbieten einer Vielzahl (ab 30 Fotos/Videos) von Missbrauchsdarstellungen sind künftig bis zu fünf Jahre Haft möglich, teilte das Justizministerium am Samstag per Aussendung mit. Tätigkeitsverbote für Verurteilte wurden überarbeitet und es soll ein Gütesiegel für Kinderschutz sowie mehr Beratung geben.

"Jedes Kind hat das Recht auf ein gewaltfreies Aufwachsen! Wir haben daher ein Maßnahmenpaket geschnürt, das alle Aspekte abdeckt und für die größtmögliche Sicherheit unserer Kinder sorgen soll", betonte Justizministerin Alma Zadić (Grüne). Die Reform beinhalte neben härteren Strafen "zielgerichtete Prävention" und einen neuen Rechtsbegriff.

In Sachen Strafverfolgung sollen nun bei Besitz von dargestelltem Kindesmissbrauch statt einem Jahr bis zu zwei Jahre Haft drohen, wenn es sich aber um Kindesmissbrauchsmaterial mit unmündigen Minderjährigen handelt bis zu drei Jahre Haft. Um eine Ausweitung der Tätigkeitsverbote für bereits verurteilte Täter sicherzustellen, soll das bisherige Erfordernis der Tätigkeit bzw. der Tätigkeitsabsicht zum Tatzeitpunkt wegfallen, wurde erläutert. Das Cyber Crime Competence Center (C4) im Bundeskriminalamt werde aufgestockt und der Ausbau der Expertise bei den Staatsanwaltschaften und in den Landeskriminalämtern vorangetrieben.

Zusätzlich soll die Prävention verstärkt werden. Künftig müssen alle Bundesschulen verpflichtend Kinderschutzkonzepte umsetzen, wie das Bundeskanzleramt kürzlich präsentiert hat. Ein neues Gütesiegel für Kinderschutz soll Eltern zeigen, wo ihre Kinder ausreichend geschützt werden. Eine entsprechende Zertifizierungsstelle befinde sich in Ausarbeitung. Auch eine großangelegte Kinderschutz-Kampagne sei geplant, "damit Kinder künftig ganz genau wissen, was ihre Rechte sind und wo sie sich hinwenden können, wenn diese verletzt wurden".

Psychologische Unterstützungsleistungen und Familienberatungsstellen werden laut Justizministerium finanziell ausgebaut und sollen flächendeckend angeboten werden. Durch die Reform wird zudem der als verharmlosend kritisierte Begriff der "Kinderpornografie" durch die "Darstellung von Kindesmissbrauch" ersetzt. Im Gesetz wird der Begriff "bildlich sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial" verwendet. Dies orientiert sich stark am englischen "Child Sexual Abuse Material" (CSAM), dieser Begriff habe sich international durchgesetzt, so das Ministerium.

Das Maßnahmenpaket wurde vom Justizministerium gemeinsam mit Familienministerin Susanne Raab (ÖVP), Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) und Jugend-Staatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) ausgearbeitet. "Wir schützen die Kinder besser, wir bestrafen die Täter härter und wir unterstützen die Opfer in der Aufarbeitung ihres Leids verstärkt", wurde Raab in der Aussendung zitiert. "Wir können Kindesmissbrauch leider nie ganz verhindern. Aber wir können die Folgen für die Opfer lindern. Diese Hilfe stellen wir mit diesem Maßnahmenpaket auch sicher", betonte Rauch. "Menschen, die sich an Kindern und Jugendlichen vergreifen, haben nie wieder etwas in deren Nähe verloren", meinte Plakolm.

ribbon Zusammenfassung
  • Die türkis-grüne Koalition hat ihr Maßnahmenpaket gegen Kindesmissbrauch ausgearbeitet und schickt die Verschärfungen im Sexualstrafrecht in Begutachtung.
  • Bei Herstellung oder Anbieten einer Vielzahl von Missbrauchsdarstellungen sind künftig bis zu fünf Jahre Haft möglich, teilte das Justizministerium am Samstag per Aussendung mit.
  • Ein neues Gütesiegel für Kinderschutz soll Eltern zeigen, wo ihre Kinder ausreichend geschützt werden.