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Rattengift-Prozess in NÖ: Geschworene orteten keinen Mordversuch

Im Prozess um die Verabreichung von Rattengift ist der 53-jährige Angeklagte am Freitag am Landesgericht St. Pölten vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen worden.

Ihm war angelastet worden, seinem betagten Vater die Substanz in Lebensmittel gemischt zu haben. Nicht rechtskräftig zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt wurde der Landwirt wegen Körperverletzung und Nötigung, weil er den Altbauern mehrmals geschlagen und bedroht haben soll.

Die Geschworenen verneinten die Hauptfrage nach versuchtem Mord mit 5:3 Stimmen. Bei der Bemessung der Strafhöhe wirkte sich laut dem vorsitzenden Richter der bisher ordentliche Lebenswandel des Beschuldigten mildernd aus. Als erschwerend seien das Zusammentreffen dreier Vergehen sowie die Tatbegehung zum Nachteil eines Angehörigen gewertet worden.

ribbon Zusammenfassung
  • Im Prozess um die Verabreichung von Rattengift ist der 53-jährige Angeklagte am Freitag am Landesgericht St. Pölten vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen worden.
  • Ihm war angelastet worden, seinem betagten Vater die Substanz in Lebensmittel gemischt zu haben.
  • Nicht rechtskräftig zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt wurde der Landwirt wegen Körperverletzung und Nötigung, weil er den Altbauern mehrmals geschlagen und bedroht haben soll.