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Vergewaltigung: Schuldspruch und Haft für Wiener DJ

Im Prozess gegen einen Wiener DJ hat dieser eine Vergewaltigung eingestanden. Ihm werden Vergewaltigung, sexuelle Belästigung sowie Missbrauch von mehreren Frauen vorgeworfen. Er wurde zu 32 Monate Haft, 10 davon unbedingt, verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Mit einem überraschenden Geständnis des Angeklagten ist am Freitag der Prozess wegen Vergewaltigung gegen einen Wiener DJ am Straflandesgericht fortgesetzt worden. In der Verhandlung sagte er, dass die Tat "genau so passiert" sei, wie eines der Opfer es in seiner Aussage zuvor geschildert hatte.

Der szenebekannte DJ wurde wegen Vergewaltigung und Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung in zwei Fällen zu 32 Monaten Haft verurteilt. Davon sind allerdings nur 10 Monate bedingt, die U-Haft seit Juli wird ihm außerdem angerechnet. Er muss daher nur sieben Monate absitzen.

Zudem muss der Mann eine Psychotherapie absolvieren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der DJ nahm die Strafe an, die Staatsanwaltschaft geht allerdings in Berufung.

Freispruch in weiteren Fällen

Von allen anderen Anklagepunkten wie sexuelle Belästigung sowie der Missbrauch von wehrlosen Personen wurde er freigesprochen. Dafür gab es für den Schöffensenat "zu wenig Beweissubstrat", wie die vorsitzende Richterin Danja Petschniker ausführte.

Deshalb erfolgte die Verurteilung neben der Vergewaltigung auch wegen des Paragrafen 205a Strafgesetzbuch. "Die Idee hinter dem Paragrafen ist, dass ein 'Nein' auch ein 'Nein' bleiben muss", betonte Petschniker.

Mildernd wurden das Geständnis und der bisherige Lebenswandel gewertet. Erschwerend war das Zusammentreffen von mehreren Straftaten.

Video: "Techno-MeToo"

"Mich selbst angelogen"

Der 29-Jährige gab zu, im März 2024 auf der Toiletten-Anlage eines Clubs einer Bekannten einen Stoß versetzt zu haben, sie fixiert und zur Duldung einer geschlechtlichen Handlung gezwungen zu haben.

Nachdem er ihre Aussage gehört hatte, habe er realisiert, dass er sich "selbst angelogen" habe. Er habe unter anderem Drogen konsumiert und dadurch "die Kontrolle verloren".

Anfangs nicht geständig

Der DJ stand wegen mutmaßlicher Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs von sechs Frauen vor Gericht. Die Frauen sollen dem 29-Jährigen hilflos ausgeliefert gewesen sein, sie standen laut Anklage entweder unter dem Einfluss von Substanzen oder schliefen bzw. befanden sich im Halbschlaf. 

Zu der Vergewaltigung einer der Frauen soll es im März 2024 auf der Toiletten-Anlage in einem Club gekommen sein. Der Angeklagte soll sich mit der Betroffenen - einer 23-Jährigen, die er seit zwei Jahren von Sex-Positive-Partys kannte - in eine Kabine begeben, ihr dort einen Stoß versetzt, sie fixiert und zur Duldung einer geschlechtlichen Handlung gezwungen haben.

Zunächst stellte der Angeklagte sämtliche gegen ihn erhobenen Anschuldigungen in Abrede. Er behauptete: "Aus feministischen Überlegungen wollen die Frauen, dass ich ins Gefängnis komme."

Fall nach #TechnoMeToo bekannt geworden

Der Angeklagte sitzt seit Ende Juli wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft. Die Missbrauchshandlungen sollen sich zwischen April 2021 und März 2024 ereignet haben, wobei sich unter den Betroffenen auch die Ex-Freundin des Mannes befindet.

Der Fall ist bekannt geworden, nachdem unter dem Hashtag #TechnoMeToo im September 2023 die Aktivistin und Party-Veranstalterin Frederika Ferková und die DJane Sabrina Geißler ein Bewusstsein für Übergriffe auf Frauen, Trans- und nonbinäre Personen im Wiener Nachtleben geschaffen haben.

Daraufhin berichteten dutzende Betroffene von missbräuchlichem oder übergriffigem Verhalten von männlichen Club-Besitzern, Veranstaltern und DJs. Ein Name, der dabei fiel, war der des nun - noch nicht rechtskräftig - schuldig gesprochenen 29-Jährigen.

ribbon Zusammenfassung
  • Im Prozess gegen einen Wiener DJ hat dieser eine Vergewaltigung eingestanden.
  • Ihm werden Vergewaltigung, sexuelle Belästigung sowie Missbrauch von sechs Frauen vorgeworfen.
  • Er wurde wegen Vergewaltigung und Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung zu 32 Monaten Haft, 10 davon unbedingt, verurteilt.
  • Das Urteil ist nicht rechtskräftig.