Prozess um rasante Fahrt durch Wiener Fußgängerzone
Der Schuldspruch zu zwei Jahren bedingter Haft erfolgte wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung, Nötigung und Widerstands gegen die Staatsgewalt. Der bisher unbescholtene Mann, der von Astrid Wagner anwaltlich vertreten wurde, saß seit dem Vorfall am 3. Juni 2021 in Untersuchungshaft und wurde noch am Dienstag entlassen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Polizisten einer Fußstreife fiel das Auto, das an dem sonnigen Tag vom Tuchlauben kommend Richtung Kohlmarkt fuhr, in der Luxusmeile auf. Er habe dem Lenker ins weit geöffnete Fenster noch zugeschrien: "He! Sie wissen, dass Sie da nicht fahren dürfen!", berichtete der Beamte im Zeugenstand. Doch der Fahrer reagierte überhaupt nicht und fuhr einfach Richtung Michaelerplatz weiter, obwohl die Polizisten mehrfach auf das Fahrzeug klopften. "Das hat alles nichts genutzt." Passanten mussten zur Seite springen, die Leute warnten die anderen Fußgänger auf der Flaniermeile durch laute Rufe.
Ein Polizist, der sich privat bei der K. u. K. Hofzuckerbäckerei Demel befand, hörte das Aufheulen des Motors und plötzlich fuhr der Pkw ganz knapp an ihm vorbei. "Glück oder Zufall oder ein Wunder, dass niemand erwischt wurde", meinte er im Zeugenstand zur Schöffenvorsitzenden Magdalena Klestil-Krausam. Der Fahrer habe einen Anzug getragen und Blumen im Knopfloch - im ersten Moment habe er an einen durchgedrehten Brautvater gedacht und dann befürchtete er eine Amokfahrt.
Als der 56-Jährige seine Wahnsinnsfahrt Richtung Albertina fortsetzte, kamen bei der Operngasse andere Streifenwagen hinzu, darunter jene der Sondereinheit Wega. "Zuerst hab ich gesehen, dass er die Warnblinkanlage eingeschaltet hat, und ich dachte, er bleibt jetzt stehen. Doch dann hat er Gas gegeben und ist über die rote Ampel gerast", sagte ein Wega-Beamter. Die Polizeieinheiten hetzten hinterher, der 56-Jährige setzte seine Fahrt Richtung Wienzeile fort und beschleunigte auf weit über 100 Stundenkilometer. "Er hat zwei Mal versucht, uns abzudrängen", sagte der Wega-Beamte, der am Steuer des Einsatzfahrzeuges saß. "Es ist ein Wunder, dass nichts passiert ist." Es sei zu dem Zeitpunkt auch recht viel am Naschmarkt losgewesen. "Ich hab' schon zu meinem Kollegen gesagt, das wird nicht gut ausgehen", so der Wega-Beamte, der am Beifahrersitz saß.
In der Magdalenenstraße in Mariahilf konnte das Auto des 56-Jährigen schlussendlich angehalten und der Mann aus dem Fahrzeug geholt werden. "Welchen Eindruck hat er auf sie gemacht", fragte Richterin Klestil-Krausam den Wega-Polizisten. "Er war glücklich. Er hat gelacht und hat das als Spaß empfunden", so der Beamte. Zunächst war unklar, ob die Fahrt politisch motiviert war. Zeugen berichteten, dass der Mann den verbotenen "Wolfsgruß" gemacht hat und auf der Beifahrerseite lag ein Koran.
An den Vorfall konnte sich der 56-jährige Mann nur noch vage erinnern. Er habe spazieren fahren wollen und geriet plötzlich in die Fußgängerzone. "Ich hab den Verkehrsanschluss gesucht", meinte er. "Die Situation hat mich völlig überfordert." Er wollte nur weg von dort. Darum fuhr er einfach weiter, anstatt der Aufforderung der Polizei Folge zu leisten und stehen zu bleiben. Er hatte Angst um seinen Führerschein, weil er zuvor ein paar Biere getrunken hatte. Bei seiner Festnahme hatte der Wiener 0,94 Promille Alkohol im Blut.
Der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann attestierte dem Beschuldigten eine manische Depression, gegen die er eigentlich seit fast 30 Jahren behandelt wird. Seine letzte schwere Phase hatte der 56-Jährige 2016, wo er zum 17. Mal stationär auf einer Psychiatrie aufgenommen werden musste. Allerdings habe der Angeklagte im Lauf der Zeit ein Suchtverhalten entwickelt, er rauche 60 bis 80 Zigaretten am Tag und in manischen Phasen trinke er an die zehn Flaschen Bier. Dadurch war er in letzter Zeit sozial auffällig geworden. Die Polizisten, die ihn festnahmen, kannten den 56-Jährigen bereits von einer Kurdendemo und von einem Besuch einer italienischen Ministerin, wo er herumgepöbelt habe. Zusätzlich kam es zu einer Instabilität, weil sein behandelnder Arzt, der ihn jahrzehntelang betreute, in Pension gegangen ist.
An Tag des Vorfalls sei es zu einer hypomanischen Entgleisung gekommen, dass zeigte auch seine enthemmte Kritiklosigkeit, die durch die Krankheit, aber auch durch den Alkoholkonsum ausgelöst wurde, sagte der Gutachter. Bei der Festnahme meinte er etwa zu den Polizisten, dass er das Problem gerade nicht sehe, normalerweise fahre er mit sehr viel mehr Alkohol im Blut mit dem Auto. In seinem ersten Gutachten plädierte der Sachverständige noch für eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Aber nun nach mehr als drei Monaten Haft sehe er den Patienten sehr gut stabilisiert und medikamentös gut eingestellt.
Hofmann glaube nicht, dass eine solche Straftat wieder möglich sei, weil auch die Lebensgefährtin des Beschuldigten das Auto kurz nach dem Vorfall verkauft hatte. "Und andere Gewalttaten hat er nie gesetzt", sagte der Gutachter. Er gab jedoch die dringende Empfehlung ab, eine Weisung für eine Psychotherapie sowie für eine Alkoholtherapie zu setzen. Zudem sollte der Mann mittels Blutuntersuchung des CDT-Wertes einmal im Quartal seine Abstinenz beweisen. Diesen Forderungen leistete das Gericht Folge, weswegen die Haftstrafe für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde.
Zusammenfassung
- Für Aufregung hat am Fronleichnamstag ein 56-jähriger Mann gesorgt, der mit seinem Auto eine rasante Fahrt über die stark belebte Wiener Innenstadt-Fußgängerzone Kohlmarkt verursacht hat.
- ", berichtete der Beamte im Zeugenstand.
- An den Vorfall konnte sich der 56-jährige Mann nur noch vage erinnern.
- Er habe spazieren fahren wollen und geriet plötzlich in die Fußgängerzone.
- Bei seiner Festnahme hatte der Wiener 0,94 Promille Alkohol im Blut.