Prozess nach Terror in Wien: "Ganz Österreich ins Herz getroffen"
Unter regem öffentlichen Interesse hat am Dienstag am Landesgericht der Prozess gegen mutmaßliche Unterstützer des Attentäters von Wien begonnen, der am 2. November 2020 in der Wiener Innenstadt vier Passanten getötet und 23 Menschen teilweise schwer verletzt hatte, ehe er von der Polizei erschossen wurde. Medienvertreter aus dem In- und Ausland versammelten sich vor den Eingangstoren zum Großen Schwurgerichtssaal, die e15 Minuten vor Verhandlungsbeginn geöffnet wurden.
Der Attentäter habe "ganz Österreich ins Herz getroffen", so die Staatsanwältin in ihrem Eröffnungsplädoyer. Die Staatsanwältin bezeichnete das Attentat als "Schreckenstat". Der Attentäter habe "unschuldige Menschen erschossen, geradezu kaltblütig hingerichtet". Es sei nur "einem großen Glück zu verdanken, dass in der Innenstadt nicht mehr Menschen ihr Leben lassen mussten". Es gehe nun um die Frage, wie es so weit kommen konnte.
"Verhalten der Sicherheitsbehörden könnte thematisiert werden"
"Ich bin davon überzeugt, dass jeder Einzelne von Ihnen weiß, was er am Abend des 2. November 2020 gemacht hat", hatte sich die Anklägerin zu Beginn ihren Ausführungen direkt an die Geschworenen gewandt. Sie räumte ein, sie habe damals selbst "Angst und Panik verspürt". Dem Attentäter und seinen Beitragstätern sei es gerade darauf angekommen: "Ein IS-Mann hat im Namen der IS-Miliz einen Terroranschlag verübt und damit nicht nur die Angehörigen, die Familie und die Freunde der Opfer, sondern uns alle, ganz Österreich ins Herz getroffen." Die sechs Angeklagten - mit einer Ausnahme den Verfassungsschützern seit vielen Jahren als Anhänger der radikalislamistischen Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) bekannt - hätten "ursächlich zur Ausführung der Tat beigetragen" und damit "auf den öffentlichen Frieden abgezielt".
Angeklagt sind sechs Männer im Alter zwischen 22 und 32 Jahren. Sie waren laut Staatsanwaltschaft zwar nicht direkt am Terror-Anschlag beteiligt, sollen dem Attentäter im Vorfeld aber geholfen haben.
Mehr dazu:
Angeklagte sollen unterstützt haben
Um Punkt 10.00 Uhr wurden fünf Angeklagte von einer Spezialeinheit der Justizwache in den Saal gebracht. Ein weiterer Angeklagter befindet sich auf freiem Fuß. Die sechs Männer im Alter zwischen 22 und 32 Jahren waren laut Staatsanwaltschaft zwar nicht direkt am Terror-Anschlag beteiligt, sollen dem Attentäter im Vorfeld aber geholfen haben. Ihnen werden im Wesentlichen die Verbrechen der Beteiligung an terroristischen Straftaten in Verbindung mit Mord, terroristische Vereinigung und kriminelle Organisation vorgeworfen.
Urteil nicht vor Mitte Februar
Mit ihrer Hilfe soll der Attentäter an seine Waffen und Munition gelangt und in seinen terroristischen Absichten bestärkt worden sein. Ein 32-Jähriger tschetschenischer Abstammung soll ein vollautomatisches Sturmgewehr samt passender Munition sowie eine Pistole besorgt und dem Attentäter übergeben haben.
Die Staatsanwältin bezeichnete das Attentat als "Schreckenstat". Der Attentäter habe "unschuldige Menschen erschossen, geradezu kaltblütig hingerichtet". Es sei nur "einem großen Glück zu verdanken, dass in der Innenstadt nicht mehr Menschen ihr Leben lassen mussten". Die Anklägerin begleitete ihre rund einstündigen Ausführungen mit einer Powerpoint-Präsentation. Auch ein vom Attentäter vor dem Anschlag aufgenommenes Bekennervideo, das einer der Angeklagten weitergeleitet und das dann IS-Medien übernommen hatten, wurde im Verhandlungssaal abgespielt.
"Es ist kein einziger Beweis da"
Die Verteidiger wiesen die Vorwürfe der Anklagebehörde zurück. "Es ist kein einziger Beweis da. Es sind nur Indizien. Aber die Indizienkette ist nicht schlüssig, sie bröckelt da und da", stellte Rechtsanwalt Manfred Arbacher-Stöger fest, der einen Angeklagten vertritt, der den Attentäter in seinen Terror-Absichten bestärkt und begleitet haben soll, als diesem das bei der Tat verwendete Sturmgewehr übergeben wurde. Sein Mandant habe den Attentäter gekannt ("Sie sind im selben Gebäude aufgewachsen"), es gebe aber keinen Beweis, dass er je in dessen Wohnung war. Er habe Videos bekommen und weiter verbreitet, "mehr" sei aber nicht da.
Dessen ungeachtet sitze sein Mandant inzwischen seit fast zwei Jahren "unschuldig im Gefängnis", monierte Arbacher-Stöger. Dieser sei mit 19 Jahren in U-Haft genommen worden und werde seither im Gefängnis "abgesondert. Nicht einmal seine Mutter darf ihn besuchen".
Verteidiger Rudolf Mayer vertritt einen 24-Jährigen, der gemeinsam mit dem späteren Attentäter vom Wiener Landesgericht wegen terroristischer Vereinigung zu 22 Monaten Haft verurteilt worden war, weil die beiden IS-Propagandamaterial verbreitet und zudem versucht hatten, nach Syrien zu gelangen, um dort an Kampfhandlungen teilzunehmen. Im Dezember 2019 wurden beide Männer unter Anrechnung der U-Haft aus dem Gefängnis entlassen. Mayer stellte in Abrede, dass sein Mandant danach weiterhin - wie von der Anklage inkriminiert - treuer Anhänger des IS gewesen sei. Mayer warf der Staatsanwältin vor, insofern unsauber gearbeitet zu haben, als sich in ihrer Anklage wesentliche Punkte anders wiedergegeben fänden als im Abschlussbericht der Ermittler.
Mutmaßliche Terror-Helfer vor Gericht
Die Hauptverhandlung wird sich über mehrere Monate erstrecken. Urteile wird es frühestens im Februar 2023 geben. Den erwachsenen Angeklagten drohen bei anklagekonformen Verurteilungen bis zu 20 Jahre oder lebenslange Haft. Zwei Angeklagte waren im Tatzeitpunkt noch keine 21 Jahre alt, sie müssten daher mit maximal 20 Jahren Haft rechnen.
Zusammenfassung
- Unter regem öffentlichen Interesse hat am Dienstag am Landesgericht der Prozess gegen mutmaßliche Unterstützer des Attentäters von Wien begonnen.
- Um Punkt 10.00 Uhr wurden fünf Angeklagte von einer Spezialeinheit der Justizwache in den Saal gebracht. Ein weiterer Angeklagter befindet sich auf freiem Fuß.
- Ihnen werden im Wesentlichen die Verbrechen der Beteiligung an terroristischen Straftaten in Verbindung mit Mord, terroristische Vereinigung und kriminelle Organisation vorgeworfen.
- Die Hauptverhandlung wird sich über mehrere Monate erstrecken. Urteile wird es frühestens im Februar 2023 geben.