14 Jahre Haft für versuchten Mord in Wiener Bäckerei
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der 63-Jährige meldete dagegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
Die Staatsanwaltschaft war von bedingtem Tötungsvorsatz ausgegangen. In einer ersten Schwurverhandlung hatten die Geschworenen die Hauptfrage in Richtung Mordversuch jedoch verneint, worauf das Urteil wegen Irrtums der Geschworenen ausgesetzt und eine Neudurchführung mit neuen Geschworenen anberaumt wurde. Diesmal fiel der Wahrspruch der Geschworenen einstimmig im Sinne der Anklage aus.
Der Angeklagte blieb in der Neuauflage bei seiner bisherigen Verantwortung und machte Notwehr geltend. Er behauptete, sein ehemaliger Chef habe ihn um 5.00 Uhr in die Früh in die Bäckerei bestellt, um ihm noch zustehende Gelder auszubezahlen. In der Backstube sei er dann vom 25-Jährigen angegriffen worden, der ihm unterstellt hätte, er habe diesen beim Chef "schlecht gemacht". Der Jüngere habe ihm die Faust ins Gesicht geschlagen, er sei zu Boden gestürzt, habe sich aufgerappelt und dann den Kontrahenten mit einem gezückten Messer auf ihn zukommen gesehen: "Ich hab' ihn an der Hand festgehalten und konnte ihm das Messer entwinden." Dabei sei es zu den Stichverletzungen gekommen.
Dem widersprachen das Opfer sowie der Umstand, dass der 63-Jährige ein Klappmesser mit einer Klingenlänge von 15 Zentimetern und ein Hackbeil mit in die Bäckerei genommen hatte. Der Angeklagte habe "das Messer versteckt" und plötzlich auf den 25-Jährigen eingestochen, als sich dieser kurz abwandte, sagte die Staatsanwältin. Der Verletzte habe dem Angreifer noch das Hackbeil abnehmen können, ehe er blutend auf die Straße lief und von einem Passanten wahrgenommen wurde, der Polizei und Rettung verständigte.
Zusammenfassung
- Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da der 63-Jährige Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet hat. In einer ersten Verhandlung wurde die Hauptfrage in Richtung Mordversuch verneint, was zu einer neuen Verhandlung mit neuen Geschworenen führte.