Prozess gegen Sigrid Maurer: Bierwirt zieht Klage zurück
Der Wirt erschien nicht nicht zur Verhandlung am heutigen Mittwoch im Wiener Straflandesgericht. Er ließ seinen neuen Rechtsvertreter Gregor Klammer ausrichten, dass er die Klage zurückziehe - "zur Gänze", wie Richter Hartwig Handsur erklärte, nachdem er einen Brief des Gastronomen gelesen hatte, den Klammer mitgebracht hatte.
Maurer wurde folglich freigesprochen. Der Wirt muss die Kosten des Verfahrens tragen. Der Freispruch ist formal nicht rechtskräftig. Rein theoretisch hat der Wirt drei Tage Zeit, um dagegen Rechtsmittel einzulegen. Sein Anwalt kündigte solche bereits an. Sollte der Freispruch "halten", müsste der Gastronom die Kosten des langwierigen Verfahrens tragen.
Mauerer erleichtert
Maurer zeigte sich im Anschluss gegenüber Journalisten "froh und erleichtert, dass dieses Verfahren endlich vorbei ist". Es habe sich um einen "Präzedenzfall" gehandelt, der eine öffentliche Debatte um "Hass im Netz" angestoßen habe. "Zum Glück wäre so ein Fall heute nicht mehr möglich", verwies Maurer auf die legistischen Maßnahmen, die die Regierung inzwischen gegen die Auswüchse im Netz auf den Weg gebracht habe.
Die Grüne Klubobfrau Sigrid Maurer im PULS 24 Interview nach ihrem Freispruch.
Maurers Rechtsvertreterin Maria Windhager meinte, es wäre befriedigender gewesen, wenn die Klage nach inhaltlicher Prüfung abgewiesen und Maurer freigesprochen worden wäre. Insofern sei sie "sehr enttäuscht", im Sinne des Rechtsstaats wäre eine inhaltliche Prüfung des gegen Maurer gerichteten Vorwurfs durch das Gericht und daran anschließende Feststellungen zu bevorzugen gewesen.
Anwalt: Mandat hatte Gefühl, nicht gewinnen zu können
Der Vertreter des Bierlokalbetreibers begründete den Rückzieher seines Mandanten damit, ein Gerichtssaal sei nicht der richtige Ort für eine "politische Entscheidung". "Die Überlegung war, dass auf so eine Frage von einem Richter keine Antwort zu erwarten ist", sagte Klammer. Und der Anwalt betonte: "Er (der Bierwirt, Anm.) hatte das Gefühl, dass er diesen Prozess nicht gewinnen kann, obwohl er recht hat." Maurer sei "politisch und wirtschaftlich stärker aufgestellt" als der Wirt, bemerkte Klammer.
Gregor Klammer, der Anwalt des Bierwirts, begründet im PULS 24 Interview den Rückzug seines Mandanten.
"Willi" hat Nachrichten an Maurer nicht verfasst
Maurer war von dem Gastronomen ursprünglich geklagt worden, nachdem sie diesem unterstellt hatte, ihr Ende Mai 2018 via Facebook obszöne Privatnachrichten geschickt zu haben, was Maurer selbst über ihren Twitter-Account publik machte. Zuletzt hatte der Bierwirt behauptet, die Nachrichten habe ein gewisser "Willi" vom PC in seinem Lokal verfasst, er sei dafür nicht verantwortlich.
Ein Bekannter aus dem Umfeld des Gastronomen mit dem passenden Vornamen konnte in weiterer Folge ausgeforscht werden. Im Unterschied zum Kläger kam dieser zur heutigen Verhandlung, um als Zeuge auszusagen. Seine Einvernahme war allerdings nicht mehr erforderlich.
Gegenüber der "APA" erklärte der Mann, er habe - entgegen der Darstellung des Lokalbetreibers - nicht die Nachrichten an Maurer verfasst: "Ich hab' nicht einmal Facebook." Er kenne zwar das Lokal und den Besitzer, trinke aber kein Bier, hatte er zuvor anderen Medienvertretern erklärt. Außerdem sei er zum Tatzeitpunkt im Spital gelegen.
Zusammenfassung
- Unerwartete Wendung im Prozess des Bierwirts gegen die Grüne Klubobfrau Sigrid Maurer.
- Der Kläger erschien abermals nicht vor Gericht. Nur sein Anwalt war am heutigen Mittwoch im Wiener Straflandesgericht zugegen.
- Er ließ seinen neuen Rechtsvertreter Gregor Klammer ausrichten, dass er die Klage zurückziehe - "zur Gänze", wie Richter Hartwig Handsur erklärte.
- Maurer wurde folglich freigesprochen.
- Rein theoretisch hat der Wirt drei Tage Zeit, um dagegen Rechtsmittel einzulegen. Sein Anwalt kündigte solche bereits an. Sollte der Freispruch "halten", müsste der Gastronom die Kosten des langwierigen Verfahrens tragen.
- Der Anwalt des Wirten betonte: "Er (der Bierwirt, Anm.) hatte das Gefühl, dass er diesen Prozess nicht gewinnen kann, obwohl er recht hat."