Prozess gegen falsche "Beauty-Ärztin": 15-fache fahrlässige Körperverletzung
Vorgeworfen wurde der 25-Jährigen gewerbsmäßiger Betrug, 15-fache fahrlässige Körperverletzung und - bezogen auf zwei Fälle - schwere Körperverletzung.
Lippen-, Wangen- und Naseneingriffe
Die Angeklagte hatte auf Instagram kosmetische Eingriffe an Lippen, Wangen und Nasen angeboten. Von Richterin Julia Matiasch zu ihrer Qualifikation befragt, erwiderte die 25-Jährige: "Ich wollte immer Heilpraktikerin werden. Das hat mich immer fasziniert." Als Mindestalter für ein Studium sei aber die Vollendung des 25. Lebensjahres gewesen. Daher habe sie auf Basis von bereits vorhandenem Wissen "im ästhetischen Bereich" und bei einer Ärztin eingeholten Informationen in Polen einen Kurs absolviert und sich zur "Kosmetologin" ausbilden lassen: "So ein Kurs dauert zwei, drei Tage, wo man probt und übt." Materialkunde, hygienische und anatomische Aspekte und der Umgang mit Allergien - all das habe man ihr in Polen vermittelt. Im Anschluss habe sie noch einen Online-Kurz belegt und ein Zertifikat erworben. "Man muss sich da eingehend damit beschäftigen. Sonst wird das nix", verriet die Angeklagte. Nach ihrem 25. Geburtstag - im März 2021 - habe sie eine Ausbildung zur Heilpraktikerin begonnen, aber nach einem Monat abgebrochen.
Ärztin war und ist die Frau somit keine, womit sie zur Vornahme kosmetischer Eingriffe nicht berechtigt gewesen wäre. Insofern war die 25-Jährige auch geständig. "Es reicht nicht, diese Ausbildung in Polen", schluchzte sie. Zugleich betonte sie: "Ich hab' angenommen, dass man es darf. Ich hab' nicht gewusst, dass es Ärzten vorbehalten ist." Auf die Frage der Richterin, weshalb sie sich als "Frau Doktor" ausgegeben habe, antwortete die 25-Jährige: "Ich hab' Idole gehabt." Sie habe das getan, "wie die es in Russland auch gemacht haben". Später habe sie sich auf ihrer Website Frau Doktor genannt, "weil ich angefangen habe, bei einer Ärztin zu arbeiten".
Laut Angeklagte nur "fünf, sechs negative Reaktionen"
"Ich wollte das Beste bieten", versicherte die Angeklagte. Und nach einer dramatischen Pause setzte sie nach: "Manche wollten zu viel." Ihr sei es wichtig gewesen, "dass die wissen, dass es das Beste gibt für ihre Lippen". Ihre Methode sei auch erfolgreich gewesen, alles in allem habe sie nur "fünf, sechs negative Reaktionen" bekommen. "Ich habe immer das Beste rausgeholt, was ich konnte. Man darf nicht in die Schleimhaut spritzen, da bekommt man diesen Entenschnabel. Ich bin bekannt dafür, dass ich nicht diesen Entenschnabel mache."
Pro Termin soll die Angeklagte bis zu 750 Euro kassiert haben. Obwohl es negative Rückmeldungen einzelner Kundinnen gab, setzte die mutmaßliche Schwindlerin - für die 25-Jährige gilt die Unschuldsvermutung - fort. Besonders hart traf es eine junge Frau, die sich am 14. Februar um 350 Euro die Lippen und die Nase aufspritzen ließ. Laut Anklage kam es nach der Behandlung zu "auffallenden Veränderungen und schweren Komplikationen", in ihrem Gesicht sollen "erhebliche Vernarbungen und Veränderungen des Gewebes deutlich sichtbar" sein. Die entstandenen Verunstaltungen sollen laut Anklage "psychisch belastend und entstellend" und "irreversibel" ein.
Schwarze Nasenspitze
Zu diesem Fall bemerkte die Angeklagte: "Es kann jedem passieren. Ich war im Schock. Weil es mein Fehler war." Sie habe die Frau per Instagram nach vier oder fünf Tagen aufgefordert, "in die Notaufnahme zu fahren". Das habe diese nicht gemacht, sondern darauf bestanden, zu ihr in die Praxis zu fahren: "Als sie gekommen ist, war die Nasenspitze schon schwarz. Wenn sie früher gekommen wäre, wäre das niemals schwarz geworden."
Der falschen Ärztin werden neben dieser Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen zwei weitere Fälle von schwerer Körperverletzung angelastet. Daneben sind auch eine gefährliche Drohung und eine Nötigung inkriminiert. Als eine Frau auf Instagram ein Posting absetzte, mit dem sie vor der 25-Jährigen warnte, konterte diese mit einer WhatsApp-Nachricht: "Aber der Tag kommt, meine schwarzhaarige Barbie, und du wirst sehen wie Knochen brechen. [...]Ich werde deine schirchen Zähne raushauen und die an dich verfüttern."
Am Nachmittag wurden dann die ersten Kundinnen - weitere werden an den folgenden Verhandlungstagen erwartet - der Angeklagten als Zeuginnen vernommen. "Es war eine Katastrophe", erinnerte sich eine von ihnen, "ich konnte die Lippen in einem hochheben. Es war wie ein Sack. Es war keine Lippe mehr. Es war fettes Gewebe." Sie habe nach der Behandlung zwei Wochen "dauernde Schmerzen" gehabt: "Meine Lippen sind immer wieder aufgeplatzt." Außerdem hätten sich Knötchen gebildet: "Ich musste das zwei Mal entfernen lassen." Sie wolle "Gerechtigkeit", verlangte die Zeugin: "Ich will, dass sie bekommt, was ihr zusteht."
Anfragen über Instagram
Eine weitere junge Frau erzählte, sie sei von der Angeklagten auf Instagram angeschrieben worden, ob sie sich nicht "die Lippen machen" lassen wolle. Ein richtiges Aufklärungsgespräch habe es nicht gegeben. Beim zweiten Termin habe sie "überall Stiche gespürt. Es hat wirklich weh getan. Ich habe geweint." Mit dem Ergebnis sei sie nicht zufrieden, es fehle "eine Konturlinie". "Also ich weiß nicht", meldete sich da Elmar Kresbach - neben Philipp Wolm und Michael Dohr der dritte Verteidiger der 25-Jährigen - zu Wort, "ich will Ihnen nicht zu nahe treten. Aber ich finde, dass es gut ausschaut."
Die Verhandlung wird am kommenden Donnerstag fortgesetzt. Dann wird auch ein Mann aussagen, dem die Angeklagte mittels einer Erpressung 100.000 Euro herausgelockt haben soll. Zu diesem Anklagepunkt war die junge Frau nicht geständig: "Ich habe das Geld nicht erpresst. Ich habe einfach das gemacht, was er mir gesagt hat." Der ältere Herr - ein vermögender Schweizer - dürfte demnach in finanzieller Hinsicht eine großzügige Ader gehabt haben, von der die junge Frau nach dem Kennenlernen und einer gemeinsam verbrachten Zeit profitierte. Er habe ihr sein Konto mit dem Geld zur Verfügung gestellt und "Kauf dir, was du willst! Verschwende es!" gesagt: "Wenn man das einer 23-Jährigen sagt..."
"Ich hätte alles haben können."
Eine Erpressung wäre gar nicht nötig gewesen, hätte sie es auf das Geld abgesehen gehabt, bekräftigte die Angeklagte: "Ich hätte alles haben können." "Sissy", wie die 25-Jährige in der Verhandlung den wohlhabenden Gönner nannte, halte auch seit ihrer Festnahme Kontakt. Für die falsche Ärztin hatten Anfang Jänner die Handschellen geklickt, nachdem sie zum ursprünglich anberaumten Verhandlungstermin Ende des Jahres nicht erschienen war. Seither sitzt sie in U-Haft. "Sissy" schreibe ihr Briefe ins Gefängnis, überweise ihr Geld. Auf den Inhalt der Briefe angesprochen, erklärte die 25-Jährige: "Freundschaftlich eigentlich. Dass er mich vermisst. Er gibt sich die Schuld dafür (gemeint: an ihrer Inhaftierung, Anm.)."
Zusammenfassung
- Einer falschen Beauty-Ärztin laut Anklage "auf schmerzhafte und technisch gröblich unsachgemäße sowie nicht sorgfältige Weise" behandelt haben soll, ist am Dienstag am Wiener Landesgericht der Prozess gemacht worden.
- Vorgeworfen wurde der 25-Jährigen gewerbsmäßiger Betrug, 15-fache fahrlässige Körperverletzung und - bezogen auf zwei Fälle - schwere Körperverletzung.
- Die Angeklagte hatte auf Instagram kosmetische Eingriffe an Lippen, Wangen und Nasen angeboten.