Prinz Harry muss fast 50.000 Pfund an Boulevardzeitung zahlen
Der jüngere Sohn von König Charles III. hatte den Verlag ANL wegen eines Meinungsbeitrags über eine weitere anhängige Klage gegen das britische Innenministerium verklagt und auf ein Schnellverfahren gehofft. Doch dieser Antrag war abgelehnt worden. Laut Medien muss Harry nun bis zum 29. Dezember für die Anwaltskosten der Gegenseite aufkommen.
"Ruf geschädigt"
Bei der Klage Harrys gegen ANL (Associated Newspapers Limited) , die nun vor Gericht verhandelt wird, geht es um einen Meinungsbeitrag, durch den der Royal seinen Ruf geschädigt sieht. Ihm wurde darin vorgeworfen, einen falschen Eindruck vermittelt zu haben über seine Bereitschaft, für seinen polizeilichen Personenschutz in Großbritannien zu zahlen. Dem Kommentar zufolge machte er erst das Angebot, für die Kosten aufzukommen, nachdem der Rechtsstreit an die Öffentlichkeit kam. Harry bestreitet das.
In dem Verfahren gegen das britische Innenministerium, das in der vergangenen Woche mündlich verhandelt wurde, will Harry erreichen, dass ihm und seiner Familie trotz Ausstiegs aus dem engeren Kreis der britischen Royals voller Polizeischutz gewährt wird. Andernfalls, so argumentiert Harry, könne er mit seiner Familie nicht mehr ohne weiteres nach Großbritannien kommen. Ein Komitee hatte zuvor entschieden, dass der Personenschutz für Harry herabgestuft wird.
Harry und seine Frau Herzogin Meghan (42) hatten sich vor knapp vier Jahren vom Königshaus losgesagt. Das Paar lebt mit den gemeinsamen Kindern Prinz Archie (4) und Prinzessin Lilibet (2) inzwischen im US-Bundesstaat Kalifornien.
Zusammenfassung
- Der britische Prinz Harry muss im Rechtsstreit mit dem Verlag der Zeitung "Mail on Sunday" 48.447 Pfund (etwa 57.000 Euro) zahlen.
- Der jüngere Sohn von König Charles III. hatte den Verlag ANL wegen eines Meinungsbeitrags über eine weitere anhängige Klage gegen das britische Innenministerium verklagt und auf ein Schnellverfahren gehofft.
- Doch dieser Antrag war abgelehnt worden.
- Laut Medien muss Harry nun bis zum 29. Dezember für die Anwaltskosten der Gegenseite aufkommen.