Präsidentin des "Staatenbundes" in Graz neuerlich verurteilt
Die Präsidentin des "Staatenbundes" hat sich am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht wegen des Widerstands gegen die Staatsgewalt während ihrer Untersuchungshaft verantworten müssen. Sie wurde zwar schuldig gesprochen, war jedoch nicht zurechnungsfähig, denn sie hat während ihrer Untersuchungshaft eine paranoide Schizophrenie entwickelt. Sie wurde daher gegen Auflagen enthaftet.
Die 44-Jährige zeigte sich gänzlich verändert im Vergleich zum vorangegangenen großen Prozess von Oktober 2018 bis Jänner 2019. Damals war sie noch von ihrer Idee als Präsidentin des von ihr gegründeten Staatenbundes derart überzeugt, dass sie nicht einmal bei der Befragung zu ihrer Person normale Antworten gab. Sie sowie ihre Anhänger hätten als "Menschen aus Fleisch und Blut" den neuen "Staat" gegründet. Das Geld dafür "kommt aus dem Nichts. Der Staat arbeitet gemeinnützig. Alles, was Menschen arbeiten, schaffen, kreieren. Nicht von Banken, die Kontoauszüge ausdrucken." Im übrigen sei der Staat Österreich nur eine Kapitalgesellschaft, so lauteten damals ihre Aussagen.
Sie sowie ihre Anhänger wurden damals wegen mehrerer Delikte teils zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, doch der Oberste Gerichtshof kippte die Verurteilungen wegen Hochverrats und Gründung einer staatsfeindlichen Verbindung. Diese Anklagepunkte müssen ab Herbst noch einmal in einem großen Prozess wiederholt werden.
Nach dem vorerst nicht rechtskräftigen Urteil im Jänner 2019 blieb die Oststeirerin in Untersuchungshaft, doch es stellte sich danach eine markante Verhaltensänderung bei ihr ein. Wie mehrere Justizbeamte am Donnerstag schilderten, wurde die zunächst kooperative Gefangene zunehmend aggressiv, schrie herum und "führte sich auf". Sie behauptete, sie sei hier die Chefin, nämlich die Präsidentin, und sie sei zu Unrecht im Gefängnis. Über Monate hinweg wurde ihr Verhalten immer auffälliger, sie schrie offenbar teils die ganze Nacht hindurch und störte damit andere Gefangene.
Zwei der laut Justizwachebeamten unzähligen Zwischenfälle wurden auch schriftlich dokumentiert und es folgten Anzeigen wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt. Die Frau wehrte sich laut Anklage körperlich gegen die Verlegung in eine andere Zelle. Sie wollte sich im Jänner sowie im Februar aus dem Griff der Beamten losreißen. Mehrere Beamte waren nötig, um sie abzuführen.
Neuerlich wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben. Die Sachverständige Adelheid Kastner hatte die 44-Jährige schon davor zweimal in Augenschein, doch beim dritten Mal habe sie eine deutliche Veränderung festgestellt, erklärte sie am Donnerstag bei Gericht. "Vorher hatte sie ihren Ideen angehangen, war aber nicht wahnhaft oder krank. Nun aber ist sie erkrankt, realitätsfremd und hatte Überzeugungen mit bizarrem Charakter. Sie glaubte, die Justizanstalt ist ein Bordell, wo Aufzeichnungen geführt werden. Ihr seien Fäkalien eingeführt worden und sie habe 15 Kinder zur Welt gebracht, von denen ihr 14 abgenommen wurden", schilderte Kastner. Es handelte sich ihrer Ansicht nach klar um den Ausbruch einer schweren psychischen Erkrankung: paranoide Schizophrenie.
Die Oststeirerin sei aufgrund ihrer Erkrankung während ihres Widerstands im Gefängnis nicht zurechnungsfähig gewesen. Obwohl sie gerade erst auf die richtige Dosierung ihrer Medikamente eingestellt werde, hatte sich bis zur Verhandlung ihr Zustand bereits deutlich gebessert. Sie beantwortete alle Fragen der Richterin und gestand auch ein, dass sie die Justizbeamten beschimpft hatte: "Aber ich habe nichts getan. Das Essen war nix G'scheites, die Kartoffel waren halb durchgekocht", beschwerte sie sich. Sie gestand auch ein, dass sie sagte: "Was ist das für ein Fraß." Dabei lachte sie manchmal während der Verhandlung verlegen.
Von wirren Staatenbund-Vorstellungen war beim Prozess kaum etwas zu hören. "Ich anerkenne eure Gesetze", blitzte einmal durch. Auf die Frage der Richterin, welche sie meine, sagte die 44-Jährige: "Die der Republik Österreich, sonst komme ich ja nie raus." Von ihrer eigenen Krankheit war sie vorerst noch nicht ganz überzeugt, eine sogenannte Psychoedukation, bei der sie noch genau über ihre Krankheit aufgeklärt wird, hat allerdings auch noch nicht stattgefunden.
Die Schöffen und die Richterin kamen zu dem Schluss, dass die Frau den Widerstand gegen die Staatsgewalt in der Untersuchungshaft begangen hatte, doch war sie nicht zurechnungsfähig. Deshalb wurde sie zu einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt. Diese wurde ihr allerdings bedingt nachgesehen, wenn sie sich an Auflagen hält. Sie muss sich in ärztliche Behandlung begeben, die ihr verschriebenen Medikamente nehmen, monatlich zum Arzt und die Psychoedukation durchlaufen. Zudem muss sie dem Gericht vorlegen, dass sie die Auflagen erfüllt.
Die Richterin begründete die sofortige Enthaftung: "Der Behandlungserfolg war zwar großteils gegen ihren Willen, aber es gab einen Erfolg. Der ist sehr labil." Daher wurden die Auflagen gegeben. "Es ist einen Versuch wert. Wenn es nicht klappt, sehen wir das spätestens im Herbst", meinte die Richterin. Dann nämlich muss sich die 44-Jährige neuerlich wegen Hochverrats und staatsfeindlicher Verbindung verantworten. Die Oststeirerin nahm ihr Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
Zusammenfassung
- Die Präsidentin des "Staatenbundes" hat sich am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht wegen des Widerstands gegen die Staatsgewalt während ihrer Untersuchungshaft verantworten müssen.
- Damals war sie noch von ihrer Idee als Präsidentin des von ihr gegründeten Staatenbundes derart überzeugt, dass sie nicht einmal bei der Befragung zu ihrer Person normale Antworten gab.
- Sie wollte sich im Jänner sowie im Februar aus dem Griff der Beamten losreißen.