Aktivistin wird an den Haaren zu Boden gerissenInstagram/xr_vorarlberg

Polizist riss Klima-Aktivistin an Haaren zu Boden

Die Aktivistin Marina Hagen-Canaval wurde bei einem Protest im Vorarlberger Landtag im Dezember von einem Beamten des Verfassungsschutz an ihren Haaren zu Boden gerissen. Hagen-Canaval legte beim Vorarlberger Verwaltungsgericht Beschwerde ein und bekam nun recht. Der beschuldigte Beamte wurde gerügt.

Am 14. Dezember 2022 protestierte Marina Hagen-Canaval von "Extinction Rebellion Vorarlberg" im Vorarlberger Landtag. Während die Aktivistin ihre Rede hielt, kam ein Verfassungsschutz-Beamter und riss die Frau an einem Arm und ihren Haaren zu Boden. All das vor laufender Kamera. Wegen dem rauen Umgang legte Hagen-Canaval beim Vorarlberger Verwaltungsgericht Beschwerde gegen einen Beamten ein. "Es ist jetzt offiziell, mir an den Haaren zu reißen ist illegal", sagt sie in einem Video.

Denn das Gericht gab der 27-jährigen Aktivistin nun recht und rügte das respektlose und herabwürdigende Vorgehen des Beamten. Das Eingreifen des Polizisten sei zudem rechtswidrig gewesen, da er nicht die entsprechenden Befugnisse besessen hätte. Er habe damit nicht nur gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung verstoßen, sondern auch gegen "zentrale Richtlinien für Sicherheitsorgane in einem Rechtsstaat".

Durch den Einsatz körperlicher Gewalt sei außerdem die Menschenwürde von Hagen-Canaval verletzt worden – vor allem gegen sie als Frau, indem er sie an den Haaren zog.

Staatsorgane müssen neutral handeln

Laut Gericht haben Staatsorgane in ihren Zwangsmitteln stets neutral zu handeln. "Gerade bei politisch sensiblen Themen, wie hier die politische Äußerung zum Klimawandel, ist es essenziell, dass Polizeibeamte alles vermeiden, was als Voreingenommenheit (...) aufgefasst werden könnte. Die konkrete Vorgehensweise (...) kann den Anschein erwecken, der Polizeibeamte hätte die Beschwerdeführerin nur deswegen weiterhin an den Haaren gezogen, weil sich diese politisch aktiv betätigt hat".

Offene Haare als Teilschuld?

Die Vorarlberger Polizei versuchte der Aktivistin eine Teilschuld wegen der "offenen Tragweise" ihrer Haare zu geben. "Was ist denn bitte eine adäquate Frisur, um von der Polizei nicht misshandelt zu werden?", fragt sich Hagen-Canaval. Die Argumentation der Polizei schien nicht aufzugehen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Vorarlberger Polizei. Eine ordentliche Revision der Entscheidung ist nicht möglich.

Für Hagen-Canaval sei die "inakzeptable Gewalt durch den Verfassungsschutzbeamten" ein Zeichen dafür, dass staatliche Organe die Klimabewegung generell ablehnen würden. Angela Stellmacher von Extinction Rebellion Österreich verzeichnet die Entscheidungen des Gerichts als Erfolg: "Die Entscheidung zeigt: Hass und Gewalt gegen Klimaaktivistinnen haben auch im Verhalten von Vertretern der Exekutive nichts verloren"

ribbon Zusammenfassung
  • Die Aktivistin Marina Hagen-Canaval wurde bei einem Protest im Vorarlberger Landtag im Dezember von einem Verfassungsschutz-Beamter an ihren Haaren zu Boden gerissen.
  • Hagen-Canaval legte beim Vorarlberger Verwaltungsgericht Beschwerde ein und bekam nun recht.