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Pflegegeld wird 2025 erhöht: Das ändert sich alles

Das Pflegegeld wird mit Jahreswechsel neuerlich routinegemäß erhöht - und zwar wie schon seit 2020 um den sogenannten "Anpassungsfaktor". Auch der Bonus für pflegende Angehörige wird angepasst.

Für 2024 bedeutet das eine Steigerung des Pflegegelds um 4,6 Prozent - analog zu den Pensionen und sonstigen Familien- und Sozialleistungen. 

So viel bekommen Pflegegeldbezieher in verschiedenen Stufen ab 1. Jänner 2025.

  • Stufe 1: monatlich 200,80 Euro (bisher 192 Euro)
  • Stufe 2: monatlich 370,30 Euro (bisher 354 Euro)
  • Stufe 3: monatlich 577 Euro (bisher 552 Euro)
  • Stufe 4: monatlich 865,10 Euro (bisher 827 Euro)
  • Stufe 5: monatlich 1.175,20 Euro (bisher 1.123,50 Euro)
  • Stufe 6: monatlich 1.641,10 Euro (bisher 1.569 Euro)
  • Stufe 7: monatlich 2.156,60 Euro (bisher 2.061,80 Euro)

Höherer Bonus für pflegende Angehörige

Auch der Bonus für pflegende Angehörige wird angepasst, er beträgt ab 2025 monatlich 130,80 statt bisher 125 Euro.

Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die nahe Angehörige in häuslicher Umgebung pflegen, denen zumindest ein Pflegegeld der Stufe 4 gebührt, und sich aufgrund dieser Tätigkeit in der Pensionsversicherung begünstigt selbst- oder weiterversichert haben. Auch andere Angehörige haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die Unterstützungsleistung.

Mehr Förderungen

Zum ersten Mal valorisiert werden laut Sozialministerium am 1. Jänner 2025 die Förderungen für Hospiz- und Palliativversorgung: Bund, Länder und Sozialversicherung stellen im Jahr 2025 jeweils rund 54 Millionen Euro zur Verfügung, insgesamt mehr als 162 Millionen Euro.

Damit können mobile (Kinder-)Palliativteams, Palliativkonsiliardienste, (Kinder-)Hospizteams, Tageshospize sowie stationäre (Kinder-)Hospize finanziert werden.

Ebenso valorisiert wird der Pflegefonds zur Finanzierung der Langzeitpflege: Für das Jahr 2025 steigen die Mittel um 5,0 Prozent auf 1,155 Milliarden Euro.

Damit werden beispielsweise für die Fortführung der Entgelterhöhung von Pflege- und Betreuungspersonal, das Community Nursing, mobile Betreuungs- und Pflegedienste, stationäre Betreuungs- und Pflegedienste, teilstationäre Tagesbetreuung, Kurzzeitpflege in stationären Einrichtungen sowie Maßnahmen zur Digitalisierung finanziert.

Video: Trauma bei Pflegekräften

Was ändert sich noch?

  • Ausbildungszuschuss: Im kommenden Jahr werden an Auszubildende in Pflege- und Sozialbetreuungsberufen monatlich 630 Euro (Steigerung von 5 Prozent) ausgezahlt.
  • Mehr Kompetenzen: Heimhelfer und Heimhelferinnen dürfen künftig zum Beispiel Augen- und Ohrentropfen verabreichen oder den Blutdruck messen. Erweitert werden damit auch die entsprechenden Unterrichtseinheiten in der Ausbildung zur Heimhilfe.

Vorerst gleich bleibt die Förderung für die 24-Stunden-Betreuung - sie wurde 2023 zweimal erhöht, zuletzt auf 800 Euro für zwei selbstständige Betreuungskräfte.

ribbon Zusammenfassung
  • Das Pflegegeld wird mit Jahreswechsel neuerlich routinegemäß erhöht - und zwar wie schon seit 2020 um den sogenannten "Anpassungsfaktor".
  • Für 2024 bedeutet das eine Steigerung des Pflegegelds um 4,6 Prozent - analog zu den Pensionen und sonstigen Familien- und Sozialleistungen. 
  • Auch der Bonus für pflegende Angehörige wird angepasst, er beträgt ab 2025 monatlich 130,80 statt bisher 125 Euro.
  • Zum ersten Mal valorisiert werden laut Sozialministerium am 1. Jänner 2025 die Förderungen für Hospiz- und Palliativversorgung.