APA/BARBARA GINDL

Passanten Kopfstiche versetzt: Psychisch Kranker vor Gericht

Ein 35-Jähriger ist am Mittwoch vor einem Wiener Geschworenengericht gestanden, da er am 26. Oktober 2021 in Wien-Brigittenau fünf Passanten in den Kopf und Hals gestochen und verletzt haben soll.

Der Mann leidet unter einer schweren psychiatrischen Erkrankung und war zum Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig, deshalb hat die Staatsanwaltschaft die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt, worüber die Geschworenen entscheiden müssen.

Szenen eines "Horrorfilms"

Die Opfer erlebten der Staatsanwaltschaft zufolge Szenen "wie aus einem Horrorfilm". Am Nationalfeiertag des Vorjahres verließ der Mann mit einem spitzen Messer bewaffnet seine Wohnung in Wien-Brigittenau. Sein erster Weg führte ihn zu einem nahe gelegenen Imbissrestaurant, wo er aus der Küche noch ein Filetmesser mitnahm. Mit diesem attackierte er dann vor dem Lokal völlig unwillkürlich sein erstes Opfer mit Stichen gegen den Kopf. Da sich das Messer dabei verbog, warf er es weg und setzte seinen Schreckensweg mit der anderen Waffe fort. Insgesamt fünf Menschen, die der Staatsanwaltschaft zufolge "einfach am falschen Ort zur falschen Zeit waren", griff der 35-Jährige vor allem mit Stichen gegen den Kopf und den Hals an, wobei er einer Frau noch mit voller Wucht auf den Kopf trat, als diese schon zu Boden gegangen war.

Wie durch ein Wunder wurden die Betroffenen physisch nicht schwer verletzt, sind durch die Tat allerdings durchwegs traumatisiert und in entsprechender Behandlung. Bei dem Mann handelt es sich um einen psychisch Kranken, der sich aufgrund einer gravierenden Straftat bereits im Maßnahmenvollzug befunden hatte. Der 35-Jährige wurde dann allerdings aus der Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, in die er eingewiesen worden war, bedingt entlassen. Während der Probezeit verhielt er sich tatsächlich unauffällig. Dann setzte er laut Staatsanwaltschaft jedoch seine Medikamente ab, worauf seine psychische Krankheit wieder manifest wurde.

Schwierige Einvernahme

Die Einvernahme des Mannes, der seit seiner Jugend an einer paranoiden Schizophrenie und Persönlichkeitsstörung leidet, gestaltete sich bei dem Prozess schwierig. Seine Ärztin habe ihm wegen fehlender Untersuchungsergebnissen seine Medikamente nicht mehr verschrieben, worauf er immer wieder "Schübe" bekommen habe, die er kaum kontrollieren konnte, sagte er. Am Tatzeitpunkt wähnte sich der 35-Jährige in "einer Computerwelt, in die man als Baby hingescannt wird" und in der man "200, 300 oder 500 Jahre alt werden kann". Diese Welt sei ihm allerdings feindlich gesinnt gewesen, weshalb er "ihre Bewohner" attackierte. Die Anwältin des Mannes, Sonja Scheed, unterstrich, dass der Mann keine Tötungsabsicht hatte.

Zurechnungsfähig oder nicht?

Die Geschworenen bei dem Prozess unter Vorsitz von Richterin Nicole Baczak mussten darüber entscheiden, ob der 35-Jährige wegen der Anlasstat - wäre der Mann zurechnungsfähig, hätte es sich um den Tatvorwurf des Mordversuchs gehandelt - erneut in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen wird. Der Mann wurde wegen seiner nachweislichen Erkrankung bei dem Prozess auch nicht Beschuldigter, sondern als Betroffener geführt. Die Gutachter gingen davon aus, dass von dem Mann weiterhin eine große Gefahr für ihn selbst und die Gesellschaft ausgeht, sofern er nicht medikamentös behandelt wird. Eine Entscheidung wurde für den späteren Nachmittag erwartet.

ribbon Zusammenfassung
  • Bei dem Mann handelt es sich um einen psychisch Kranken, der sich aufgrund einer gravierenden Straftat bereits im Maßnahmenvollzug befunden hatte.