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OGH bestätigt Schuldspruch im Fall "Dexter"

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat den Schuldspruch im Fall des mutmaßlichen Mafia-Paten mit dem Spitznamen "Dexter" bestätigt und dabei die Auswertung von Kryptohandys, die dem Beweisverfahren in der ersten Instanz zugrunde lag, in diesem Fall als zulässig erklärt. Die Nichtigkeitsbeschwerde von Verteidiger Werner Tomanek wurde abgewiesen, die Strafberufung dem Oberlandesgericht (OLG) zugewiesen, das über eine Reduktion der im Vorjahr verhängten lebenslangen Haft entscheidet.

Der nicht geständige 35-jährige Dario D. alias "Dexter" wurde im Dezember 2023 vom Geschworenengericht in Wien voll schuldig gesprochen, innerhalb von zwei Jahren den Verkauf von mehreren 100 Kilogramm Heroin und Kokain in Wien organisiert zu haben. Verteidiger Werner Tomanek hatte bereits in seinem Plädoyer erfolglos hinterfragt, was dem Staat in Sachen Telefon- sowie Messengerüberwachung alles erlaubt sein soll. Die Kriminellen hatten nämlich zur Abwicklung ihrer Geschäfte auf sogenannte Krypto-Handys zurückgegriffen, bei denen nicht einmal eine Standort-Peilung möglich war. Man konnte damit nicht telefonieren, aber Bilder, Videos und Audio-Nachrichten verschicken. Auch seine Nichtigkeitsbeschwerde bezog sich darauf.

Hintergrund ist die den österreichischen Strafverfolgungsbehörden derzeit nicht erlaubte Überwachung von Messenger-Diensten. Die rechtliche Ermöglichung dieser Ermittlungsmethode hat vor allem das Innenministerium seit geraumer Zeit auf der Agenda. Das von Tomanek in Zusammenhang mit der heimischen Rechtslage ins Treffen geführte Beweisverwendungsverbot sah der OGH aber nicht. "Die zuvor dargestellten Ermittlungsmaßnahmen in Betreff der Messenger-Dienste ANOM und Sky ECC erfolgten weder über Veranlassung österreichischer Strafverfolgungsorgane noch unter deren Beteiligung", wie es in der schriftlichen Urteilsbegründung des OGH heißt, "vielmehr haben die österreichischen Strafverfolgungsorgane bereits vorhandene Beweisergebnisse beigeschafft".

Es gebe auch "keine Hinweise darauf, dass der Angeklagte die Mobiltelefone mit den Technologien ANOM und SKY ECC nicht freiwillig benützt hat, dass dem Inhalt der aufgezeichneten Kommunikation ein von behördlicher Seite veranlasster Zwang oder ein sonstiges (etwa listiges) Einwirken staatlicher Behörden auf den Angeklagten zugrunde liegt, dass im Zuge der Ermittlungsmaßnahmen durch in- oder ausländische Behörden auf die Freiheit der Willensentschließung oder -betätigung des Angeklagten eingewirkt worden wäre, oder dass der Angeklagte durch Strafverfolgungsorgane (oder durch von diesen beauftragte Dritte) zur Begehung von Straftaten verleitet worden wäre", heißt es weiter.

Die Bande war nämlich aufgeflogen, als es ausländischen Strafverfolgungsbehörden gelang, die vermeintlich abhörsichere Kommunikation der Kriminellen zu knacken und die Inhalte, die über Server in Kanada und Frankreich liefen, zu sichern. In weiterer Folge wurden die Chats mit Hilfe des FBI entschlüsselt, was Ermittlungen gegen Kriminelle in zahlreichen europäischen Ländern zur Folge hatte. Die Chats, die "Dexter" und seine rund 200 Köpfe umfassende Gruppierung betrafen, wurden über Europol den österreichischen Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt.

Dario D. war bereits ein Jahr zuvor am Wiener Landesgericht wegen schweren Raubes zu elf Jahren Haft verurteilt worden, auch dieser Schuldspruch wurde vom Obersten Gerichtshof (OGH) bestätigt, offen ist nur mehr, ob es auch beim von der ersten Instanz verhängten Strafausmaß bleibt.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Oberste Gerichtshof hat den Schuldspruch gegen den 35-jährigen Dario D., bekannt als 'Dexter', bestätigt, der im Dezember 2023 wegen des Verkaufs von mehreren hundert Kilogramm Heroin und Kokain verurteilt wurde.
  • Die Auswertung von Kryptohandys wurde als zulässig erklärt, obwohl Darios Verteidiger die Nichtigkeitsbeschwerde einlegte und die rechtliche Grundlage der Überwachung anzweifelte.
  • Die Chats, die zur Verurteilung führten, wurden von ausländischen Behörden entschlüsselt und über Europol den österreichischen Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt, ohne direkte Beteiligung österreichischer Organe.