Nur 89 Prozent der Fahrzeuglenker halten vor Schutzwegen an
"Wir konnten beobachten, dass Fahrzeuglenker ihre Geschwindigkeit vor Schutzwegen eher vermindern, wenn für sie Fußgänger am Fahrbahnrand, der so genannten Auftrittsfläche, erkennbar sind. Die richtige Ausstattung und entsprechende Sichtbarkeit der Schutzwege sind somit essenziell. Und man kann es nicht oft genug sagen: Der stärkere Verkehrsteilnehmer hat auf den Schwächeren zu achten", betonte ÖAMTC-Verkehrstechniker David Nose. Fahrzeuglenker müssen im Bereich von Zebrastreifen immer vorausschauend und bremsbereit fahren. Fußgänger sollten ihren Querungswunsch zudem deutlich und unmissverständlich anzeigen und sich vor Betreten des Schutzweges vergewissern, dass ein gefahrloses Queren möglich ist. Im Idealfall sollte Blickkontakt zum Fahrzeuglenker hergestellt werden.
Bei Pkw-Lenkern lag bei der Beobachtung die Quote mit 91,5 Prozent Anhaltebereitschaft etwas höher, bei Einspurigen lediglich bei 66,7 Prozent. Bei Unterscheidung nach höchstzulässiger Geschwindigkeit - 30 oder 50 km/h - zeigten sich keine signifikanten Abweichungen (92,5 zu 90,4 Prozent). Dennoch gilt: Nur eine 100-prozentige Anhaltebereitschaft ist akzeptabel. "Im Zuge der Beobachtungen haben wir auch das Verhalten der zu Fuß Gehenden vor der Querung der Fahrbahn am Schutzweg dokumentiert. Dabei konnten wir feststellen, dass 17,8 Prozent der querungswilligen Fußgänger keinen Blickkontakt zum Fahrzeuglenker suchten, respektive keinen Blick nach links und rechts getätigt hatten", erklärte der ÖAMTC-Verkehrstechniker. In Kombination mit den festgestellten Nicht-Anhaltungen der Fahrzeuglenker zeigte sich, dass das in nahezu jedem dritten Fall eine Rolle gespielt hatte.
Generell sind die Gründe für Schutzwegunfälle vielfältig: Unachtsamkeit oder Ablenkung, schlechte Sichtbeziehungen zwischen Fußgängern und Fahrzeuglenkern durch Abschattungen oder ungünstige Lage, unzureichende Beleuchtung, nicht angepasste Geschwindigkeit bzw. nicht anhaltebereites Fahren, aber auch Fehlverhalten von Fußgängern.
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) hat der Lenker eines Fahrzeuges einem Fußgänger, der sich auf einem Schutzweg befindet oder diesen erkennbar benützen will, das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. "Erkennbar ist der Querungswille des Fußgängers dann, wenn dessen Absicht objektiv aus seinem Gesamtverhalten hervorgeht", erklärt Nose. Fußgänger dürfen dagegen einen Schutzweg nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und für dessen Lenker überraschend betreten. Rechtlich wird zudem zwischen Behinderung und Gefährdung unterschieden. "Eine Behinderung liegt dann vor, wenn der Fußgänger die Überquerung der Fahrbahn nicht in der beabsichtigten Weise fortsetzen kann. Darüber hinaus liegt eine Gefährdung vor, wenn der Fußgänger auf der Fahrbahn stehen bleiben oder 'zurückspringen' muss, um eine Kollision mit dem Fahrzeug zu verhindern." Der Strafrahmen liegt dabei zwischen 72 und 2.180 Euro. Wie der ÖAMTC außerdem betont, erfolgt unabhängig von einer verhängten Verwaltungsstrafe bei einer Gefährdung eines Fußgängers beim Überqueren eines Schutzweges eine Eintragung ins Vormerksystem.
Wie die Statistik zeigt, gab es 2019 insgesamt 1.207 Unfälle auf Schutzwegen. Dabei wurden zwölf Menschen getötet. Im Jahr zuvor waren es 1.206 Unfälle mit neun Todesopfern und 2017 österreichweit 1.037 Unfälle mit elf getöteten Fußgängern. Seit 2007 ist die Zahl der Fußgängerunfälle in Österreich zwar insgesamt um 15 Prozent gesunken, die Zahl der Schutzwegunfälle bliebe jedoch konstant.
Zusammenfassung
- Zwischen 2017 und 2019 wurden dabei 32 Fußgänger getötet, analysierte die ÖAMTC Unfallforschung.
- Der Verkehrclub hat im März und April in Wien mehr als 1.000 Beobachtungen bei Schutzwegen durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass nur 89 Prozent der Fahrzeuglenker Fußgänger das ungehinderte Queren der Fahrbahn ermöglicht haben.
- Im Jahr zuvor waren es 1.206 Unfälle mit neun Todesopfern und 2017 österreichweit 1.037 Unfälle mit elf getöteten Fußgängern.