APA/APA/THEMENBILD/FOTOKERSCHI.AT/WERNER KERSCHBAUM

Name "Pflasterspektakel" nur für Linz

Das Linzer Pflasterspektakel, ein Straßenkunstfestival mit mehr als 100 Künstlern aus alles Welt, gilt nicht nur in seiner Art als einzigartig. Auch der Name des dreitägigen Sommerevents mit rund 200.000 Besucher ist geschützt. Weil Agenturleiter Dietmar Petermichl aber ein Kremsmünsterer und ein Mattighofener Pflasterspektakel angekündigt und organisiert hat, muss er 5.000 Euro zahlen. Die Stadt Linz drohte mit Klage, man einigte sich am Mittwoch außergerichtlich.

Die Wortmarke Pflasterspektakel hat die Stadt Linz 1989 beim Patenamt registrieren lassen. Petermichl unternahm dennoch "den Versuch", in Oberösterreich noch zwei weitere Straßenfeste so zu benennen, bestätigte er im Gespräch mit der APA einen Bericht in den "OÖN" am Mittwoch. Beim Patentamt habe er die Namen der Veranstaltungen eingegeben, eine endgültige Stellungnahme habe er noch nicht erhalten, meinte er.

Inzwischen zog er die Anmeldungen zurück. Die Stadt hatte angekündigt, ihn auf Unterlassung der Verwendung der Wortmarke "Pflasterspektakel" auf 20.000 Euro Lizenzentgelt und Schadenersatz zu klagen, erklärte der Rechtsvertreter der Stadt, Gernot Sattlegger. Am Mittwochvormittag einigte man sich dann auf einen außergerichtlichen Vergleich. Petermichl zahlt 5.000 Euro und verpflichtet sich zur Unterlassung.

Ihm wurde jedoch zugestanden, das Mattighofener Fest am 3. September einmalig Pflasterspektakel zu nennen, da die Vorbereitungen bereits so weit fortgeschritten seien. Die von ihm organisierten Straßenfeste will der Agenturleiter künftig "Straßenspektakel" nennen.

ribbon Zusammenfassung
  • Das Linzer Pflasterspektakel, ein Straßenkunstfestival mit mehr als 100 Künstlern aus alles Welt, gilt nicht nur in seiner Art als einzigartig.
  • Auch der Name des dreitägigen Sommerevents mit rund 200.000 Besucher ist geschützt.
  • Weil Agenturleiter Dietmar Petermichl aber ein Kremsmünsterer und ein Mattighofener Pflasterspektakel angekündigt und organisiert hat, muss er 5.000 Euro zahlen.