Nachbarin niedergestochen - Mann in Anstalt eingewiesen
Der 21-Jährige musste sich nicht wegen versuchten Mordes verantworten, da er laut dem Sachverständigen Peter Hofmann in einem akuten psychotischen Schub zugestochen hat. Er hielt die Nachbarin für eine Spionin, die ihm Fotos vom Handy stehlen würde. Der junge Mann war überzeugt, dass die Frau zu einem Ring von Spezialpolizisten gehöre, die regelmäßig in seine Wohnung komme, um internationale Gespräche zu führen, so Hofmann.
Der 21-Jährige kam vor drei Jahren mit seinem Bruder aus dem Irak. Bereits 2018 wurde der junge Mann in Graz auf einer Psychiatrie stationär aufgenommen, weil er einen Mitbewohner geschlagen hatte, da dieser seiner Meinung nach von bösen Geistern besessen sei. Damals diagnostizierten die Ärzte eine schwere Krankheit, eine Behandlung lehnte der Mann jedoch ab.
Zwei Jahre später erfolgte die Messerattacke auf die Nachbarin. Der 21-Jährige hatte im selben Stockwerk wie die Frau gelebt. Die beiden kannten einander vom Sehen, grüßten einander, wenn sie sich im Stiegenhaus begegneten, und führten ab und zu Small Talk. Als sie nach dem Rauchen vom Hof ins Innere des Gebäudes wollte, stellte sich ihr der junge Mann in den Weg und versetzte ihr zunächst drei Stiche in den Bauch.
Die 31-Jährige, die gerade mit einer Freundin telefonierte, glaubte zunächst, dass er ihr in den Bauch geboxt habe. Als sie das Blut sah, schrie sie ihrer Freundin durchs Telefon: "Er sticht! Bitte ruf die Polizei!" Der 21-Jährige ließ kurz von ihr ab, kehrte jedoch zurück und sagte ihr: "Sei leise!" Dann stach er ihr in die Brust, in den Arm, in den Rücken, in den Kopf und mehrmals in den Hals. Es war nur einer "glücklichen Fügung" zu verdanken, dass die elf Zentimeter lange Klinge nicht die Halsschlagader eröffnet hat, berichtete der Gerichtsmediziner Christian Reiter. Ein Stich ging in die Leber, wäre die lebensgefährlich Verletzte nicht umgehend notfallmedizinisch versorgt worden, wäre sie verblutet. "Das war wirklich ein Lebenskampf", sagte die 31-Jährige im Zeugenstand.
Gutachter Hoffmann riet zu einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach Paragraf 21 Absatz 1 StGB. "Ich halte den Mann für sehr gefährlich." Nach nur kurzer Beratung der Geschworenen leisteten diese dem Rat des Sachverständigen Folge. Die Entscheidung ist bereits rechtskräftig.
Zusammenfassung
- Nach der fast tödlichen Messerattacke auf seine Nachbarin am 15. März in Wien-Ottakring ist am Montag ein 21-Jähriger am Straflandesgericht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden.
- Der Mann war im Wahn auf die 31-Jährige losgegangen, die gerade im Innenhof eine Zigarette rauchte.
- Er hielt die Nachbarin für eine Spionin, die ihm Fotos vom Handy stehlen würde.
- Der 21-Jährige hatte im selben Stockwerk wie die Frau gelebt.